




Hebammen sind gesetzlich befugt, Frauen während physiologisch verlaufender Schwangerschaften und Geburten selbstständig zu begleiten. Daraus ergibt sich ein reichhaltiges Spektrum an Betätigungsfeldern, sei es in Form einer festen Anstellung in Krankenhäusern, im Kreißsaal oder auf der Wochenstation, als „Beleghebamme“ oder als freiberufliche Hebamme.
Die Möglichkeiten der Beratung, die werdende Mütter durch eine Hebamme in Anspruch nehmen können, erstrecken sich von Vorsorgeuntersuchungen ab der Frühschwangerschaft über Geburtsvorbereitung, Geburtsbegleitung, Nachsorge, Säuglingspflege und Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit des Kindes.