AbsolventInnen des Bachelor-Studienganges Orthoptik sind zur Ausübung der Berufstätigkeit als OrthoptistIn berechtigt.
OrthoptistInnen sind im Angestelltenverhältnis oder freiberuflich tätig.
- Kooperation mit ÄrztInnen eigenverantwortlich im Bereich der Diagnostik, Therapie, Rehabilitation und Prävention von Sehstörungen, Schielen, Schwachsichtigkeit und Augenbewegungsstörungen, entweder als GeralistInnen oder in Gebieten mit hochspezialisiertem Aufgabenbereich (SpezialistInnen)
- als BeraterInnen im Rahmen der Informations- und Aufklärungsarbeit, besonders in der Prävention
- in der Lehre als PraktikumsanleiterInnen oder als Lehrbeauftragte der Orthoptik, ebenso in Forschung und Entwicklung
Arbeitsmöglichkeiten:
- Augenabteilungen in Krankenhäusern, Ambulatorien und Augenarztpraxen
- Rehabilitationszentren
- Sehbehinderteneinrichtungen
- Vorsorgeeinrichtungen (Augenreihenuntersuchungen, Arbeitsmedizin)