




Bitte beachten Sie unbedingt folgende Links
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen
Studienzulassung ohne Matura
Sollten Sie Abschlusszeugnisse, die Sie zum Studium berechtigen, einreichen wollen, die NICHT in deutscher Sprache ausgestellt sind, dann beachten Sie auch die Links auf der rechten Seite "Beglaubigung" bzw. "Legalisation".
Die folgenden Informationen sind studiengangsspezifische Ergänzungen zu den oben angeführten Links.
Studienberechtigungsprüfung (SBP)
Die für den FH-Studiengang geforderten Prüfungsfächer zur Studienberechtigungsprüfung sind: Deutsch (Aufsatz über ein allgemeines Thema, Mathematik I, Englisch II und zwei Wahlfächer (Die genannten Fächerkombinationen haben für den Zugang zum Bachelorstudiengang vorbehaltlich der ab 01. Oktober 2010 möglichen autonomen Änderung der Rektorate ihre Gültigkeit)
Für die Studienberechtigung gelten damit die Zugangsvoraussetzungen für Studienberechtigungsprüfungen der Studienrichtungen Soziologie, Sozial-, Volks- und Betriebswirtschaft, Handelswissenschaft, Wirtschaftspädagogik, Wirtschaftsinformatik, Statistik, Internationale Betriebswirtschaft und Wirtschaftswissenschaften mit internationaler Ausrichtung als erfüllt.
Studienberechtigungsprüfungen, denen der Nachweis der geforderten Fremdsprache überhaupt oder im verlangten Niveau mangelt, können mit der Maßgabe als geeignete benannt werden, dass die geforderten Fremdsprachenkenntnisse spätestens bei Studienbeginn nachzuweisen sind.
Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen