



ECTS
ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System) ist das Credit System zur Übertragung und Akkumulierung (Anerkennung von Bildungsabschnitten im Zuge eines Hochschulstudiums) von Studienleistungen. ECTS ist eines der Hauptcharakteristika des Bologna Prozesses und findet in ganz Europa und darüber hinaus für den Transfer und die Anerkennung von Studienleistungen seine Anwendung. Es wurde explizit für das Erasmusprogramm, insbesondere die Studierendenmobilität, entwickelt.
ECTS fördert die Transparenz und Qualität von Studienprogrammen und berücksichtigt formales, nicht formales und informelles Lernen. Dies erleichtert die Anrechnung von Studienleistungen, welche während eines Auslandsaufenthaltes absolviert wurden für die Heimatinstitution erheblich. Ebenso macht das System den Kompetenzerwerb in den jeweiligen Curricula (durch die Beschreibung der Lernergebnisse auf Programm- und Modulebene) transparent. Dies trägt wesentlich zur Qualitätssicherung eines Studienprogrammes bei.
ECTS Credits berechnen sich nach dem Arbeitspensum (workload) von Studierenden. Dabei wird jene Zeit gemessen, die Studierende im Regelfall für ein positives Lernergebnis benötigen. Dies inkludiert Vorlesungen, Seminare, Projekte, praktische Arbeiten, Selbststudium und Prüfungen. Das Arbeitspensum für ein akademisches Jahr beträgt 1.500 – 1.800 Stunden, wobei in Österreich ein ECTS-Credit einem Arbeitspensum von 25 Echtstunden entspricht. Jedes Semester ist im europäischen Hochschulraum mit 30 ECTS Credits bewertet. Demzufolge gilt es im Regelfall für Erasmusstudierende für ein akademisches Semester im Ausland 30 ECTS zu absolvieren.
Um den Credit Transfer und die Akkumulierung zu unterstützen, gelten bestimmte Kriterien, die auch als ECTS-Schlüsselcharakteristika (ECTS key features) bezeichnet werden und mit entsprechenden Dokumenten verbunden sind. Im Zuge eines Auslandsaufenthalts bzw. im Sinne der Mobilität allgemein sind vor allem der ECTS-konforme Studienplan und die Kursbeschreibungen, der Studienvertrag (Learning Agreement) und die Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) sowie das Diplomzusatz (Diploma Supplement) erforderlich.
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