



Europäischer Hochschulraum
Der heute im Hochschulsektor vielfach zitierte Bologna Prozess nahm seinen Ursprung mit der Bologna-Erklärung 1999, welche die Errichtung eines europäischen Hochschulraumes und die Harmonisierung der europäischen Hochschulsysteme bis 2010 zum Ziel hatte. An der ursprünglich von 29 europäischen Staaten unterzeichneten Erklärung beteiligen sich mittlerweile 47 Staaten.
Im Vordergrund stehen dabei die Errichtung eines gestuften Studiensystems (Bachelor/Master/Doktorat), die Qualitätssicherung sowie die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Studienabschnitten bzw. –abschlüssen. Zur Umsetzung dienen einerseits die Transparenzinstrumente wie das Diploma Supplement als auch die Einführung eines Credit Systems – das European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS). Transparenz und eine gesteigerte Mobilität sowie studierendenzentriertes Lernen mit Fokus auf Lernergebnissen sind somit zentrale Zielsetzungen des Bologna-Prozesses.
Im Abstand von zwei Jahren fanden Nachfolgekonferenzen zur Bologna-Erklärung statt, um den Prozess zu evaluieren und die Strategie den zukünftigen Erfordernissen anzupassen. Bei der Jubliäumskonferenz in Budapest und Wien 2010 erfuhr der europäische Hochschulraum seinen offiziellen Start. Dabei zog man auch Bilanz über den zehnjährigen Bologna Prozess. Für das kommende Jahrzehnt besteht nun die Aufgabe darin, die bisher vereinbarten Ziele und Prioritäten zu manifestieren und zu stärken.
Auf staatlicher Ebene werden die rechtlichen Bedingungen für die Implementierung des Bologna-Modells festgeschrieben. Die tatsächliche Umsetzung obliegt jeder Hochschule selbst. Die Fachhochschule Salzburg hat im Wesentlichen alle Studiengänge bereits auf das Bachelor-/Mastersystem umgestellt. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Internationalisierung der Hochschullandschaft und zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen.
Links: