




Sie haben keine Matura und möchten dennoch studieren?
Mit folgenden angeführten Möglichkeiten erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen und werden zum Aufnahmeverfahren des jeweiligen Studiengangs zugelassen.
Studienberechtigungsprüfung (SBP)
Auch die Studienberechtigungsprüfung ermöglicht Personen ohne Matura den Zugang zum Studium. Der Unterschied zur Berufsreifeprüfung liegt darin, dass sie nur den Zugang zu jener Ausbildungsform (Studienrichtung [z.B. Biologie, Rechtswissenschaften, Kommunikationswissenschaft etc.], Fachhochschulrichtung, Pädagogischen Hochschule oder Kolleg), bietet, für die sie abgelegt wird. Dadurch ist ein möglicher späterer Studienwechsel eingeschränkt. Eine Berufsberechtigung besteht nach Abschluss in der Regel nicht, das heißt, die SBP verschafft keine unmittelbaren beruflichen Aufstiegschancen.
Die FH Salzburg bietet keine Studienberechtigungsprüfung an. Welche universitäre Studienberechtigung gleichzeitig Zugang zu Ihrem gewünschten FH-Studiengang verschafft, erfahren Sie in Ihrem FH-Studiengang von Interesse. Sobald dies geklärt ist, erhalten Sie das notwendige Antragsformular bei der zentralen Verwaltung derjenigen Universität, die die entsprechende Studienberechtigungsprüfung anbietet. Je nach Vorbildung und Studienrichtung dauert die Studienberechtigungsprüfung ca. 1 Jahr. Zu den Voraussetzungen (Mindestalter usw.), den Prüfungen und den Prüfungsvorbereitungen konsultieren Sie bitte die Homepage des bm:uk zur Erwachsenenbildung.
Einschlägige berufliche Qualifikation inkl. Zusatzprüfungen
Sie haben keine Matura, aber eine relevante, einschlägige berufliche Qualifikation und möchten studieren?
Grundsätzlich können Sie sich mit der Absolvierung von Zusatzprüfungen für das Aufnahmeverfahren qualifizieren, vorausgesetzt, Sie verfügen über den Nachweis einer einschlägigen beruflichen Qualifikation. Welche einschlägigen beruflichen Qualifikationen und dazu passenden Zusatzprüfungen für den von Ihnen gewünschten Studiengang in Frage kommen, entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter Zugang & Bewerbung beim jeweiligen Studiengang.
Gemäß Fachhochschulstudiengesetz haben Studienanfänger mit einschlägiger beruflicher Qualifikation die vorgeschriebenen Zusatzprüfungen entweder vor Aufnahme des Studiums abzulegen oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt des Studiums, jedenfalls vor Eintritt in das zweite Studienjahr, nachzuweisen.
Zusatzprüfungen können Sie bei unseren Partnern Berufsförderungsinstitut (BFI), Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und Volkshochschule (VHS) ablegen. Um sich an den vom Studiengang vorgeschriebenen Kursen einschreiben zu können, benötigen Sie den genehmigten "Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung".
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag nur für Bachelorstudien gilt und nicht das obligatorische Aufnahmeverfahren in den einzelnen Studiengängen ersetzt. Bevor Sie das beigefügte Formular ausfüllen, lesen Sie bitte die Bewerbungsbedingungen (notwendige facheinschlägige Vorkenntnisse, eventuelle Berufstätigkeit usw.) auf der Seite Ihres gewünschten Studienganges durch