



Das Fachhochschulkollegium nimmt sämtliche Aufgaben des Fachhochschulgesetzes (FHStG) in der geltenden Fassung wahr und stellt die Autonomie der Fachhochschule sicher. Die Gesamtleitung obligt dem Rektorat (Rektor & Vizerektor).
Das FH-Kollegium tagt in mind. 1-2 Vollversammlungen im Semester. Als ständiger Ausschuss des FH-Kollegiums ist der Senat, der sich aus allen StudiengangsleiterInnen und dem Rektorat zusammensetzt, eingerichtet. Darüber hinaus werden spezielle Themen in Arbeitsgruppen behandelt.
