Zugangsvoraussetzungen Gesundheits- & Krankenpflege
Bitte beachten Sie unbedingt folgende Links:
- Studienzulassung mit allgemeiner Hochschulreife (z.B. Matura oder Abitur, Berufsreifeprüfung, u.a)
- Studienzulassung ohne Matura/Studienberechtigungsprüfung (SBP)
Der Studiengang Gesundheits- & Krankenpflege gehört zur Studienrichtungsgruppe "Medizinische und veterinärmedizinische Studien" und umfasst die Pflichtfächer
Schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Biologie 1 und zwei Wahlfächer.
Bei Studienberechtigungsprüfungen, denen der Nachweis der Fremdsprache Englisch Niveaustufe 2 fehlt, gelten die Zugangsvoraussetzungen als erfüllt, sofern spätestens zum Zeitpunkt des Studienbeginns die entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse durch eine Prüfung bei einer anerkannten Ausbildungseinrichtung nachgewiesen werden.
Weitere Infos und Formulare finden Sie unter Studienzulassung ohne Matura/Studienberechtigungsprüfung (SBP)
Relevante einschlägige berufliche Qualifikationen
- Diplom über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinder- und Jugendlichenpflege
Zusatzprüfung: Englisch II und Deutsch - Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst
Zusatzprüfung: Englisch II und Deutsch - Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur*zum Sozialfachbetreuer*in
Zusatzprüfung: Englisch II und Deutsch - Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz
Zusatzprüfung: Englisch II und Deutsch - Lehrabschluss in folgenden Bereichen: Augenoptiker*in, Bandagist*in, Drogist*in, Masseur*in, Orthopädietechniker*in:
Zusatzprüfung: Englisch II, Deutsch und Biologie - Deutsche Fachhochschulreife Sparte "Gesundheit & Soziales"
Bitte beachten Sie, dass u.a. die Deutsche Sprache in Wort und Schrift (Kenntnisse mind. EU-Level B2) als Zugangsvoraussetzung gilt.
Infektionsschutz-Anforderung für Studierende der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge
Gemäß einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates ist es in den Salzburger Landeskliniken (und auch in vielen anderen Krankenhäusern in Österreich) für alle im klinischen Bereich tätigen Personen notwendig, die Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Windpocken) nachzuweisen – das gilt auch für Praktikant*innen der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge der Fachhochschule Salzburg.
Der Nachweis muss VOR Antritt des Praktikums vorhanden sein und gilt erbracht bei
- positivem Antikörper-Titer oder
- nachgewiesener zweimaliger Impfung (gestempelter Impfpass)
Ebenso ist es notwendig, die Immunität gegen Hepatitis-B vor Praktikumsantritt mittels Antikörper-Titer nachzuweisen.
Es wird ausdrücklich auf die Notwendigkeit hingewiesen, diesen Infektionsschutz-Anforderungen nachzukommen, andernfalls ist ein Praktikum in den Salzburger Landeskliniken (SALK) und vielen anderen Krankenhäusern nicht möglich.
Tipp für Um-/Quereinsteiger*innen:

Das FH-Studium Gesundheits- & Krankenpflege wurde in die PGS-Stiftung (Salzburger Arbeitsstiftung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe) mitaufgenommen. Das bedeutet, dass Menschen, die sich umorientieren und den Pflegeberuf ergreifen möchten, unterstützt und finanziell gefördert werden. Alle Infos dazu unter https://pgs-salzburg.at/