FAQ Erasmus+ Praktikum (long term)

Ein Auslandspraktikum bietet eine interessante Möglichkeit, sich für die spätere Karriere in einer internationalen Umgebung und auf den globalen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Zusätzliche Qualifikationen als auch Kompetenzen in interkultureller Kommunikation und multinationaler Teamarbeit zu erwerben sind nur zwei von vielen Vorteilen die ein Auslandspraktikum mit sich bringt.

allgemeine Informationen

Ein long term Erasmus+ Praktikum kann ab 60 Tage gefördert werden.  Ein short term Praktikum kann zwischen 5-30 Tage gefördert werden, zusätzlich ist eine virtuelle Komponente erforderlich. Weitere Informationen zu einer short term mobility (Praktikum oder Studium) finden Sie hier.

Suchen Sie sich selbständig einen Praktikumsplatz innerhalb eines eines der Erasmus+ Programmlander (KA 131).

Sie können als Student*in oder als Praktikant*in mehrmals einen Auslandsaufenthalt mit Eramsus+ absolvieren, jeodch können pro Studienprogramm nicht mehr als 12 Monate gefördert werden.

Organisieren Sie die erforderlichen Dokumente, um ein Erasmus+ Praktikum zu beantragen. Das Erasmus+ Praktikum muss mind. 60 Tage dauern, 40 Wochenstunden beinhalten und ein physischen Aufenthalt im Gastland ist notwendig.

 

Für folgende Aufnahmeeinrichtungen ist keine Förderung möglich:

- EU Institutionen und andere EU-Einrichungen einschließlich spezialisierter Agenturen

- Organisationen, die EUR-Programme verwalten

- Europa-Abgeordnete*r

- Privatpersonen

Pflichtpraktikum: Teilnehmer*innen, die im Rahmen ihres Studienprogrammes ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Für das Praktikum werden ECTS angerechnet.

Freiwilliges Praktikum: Teilnehmer*innen, die im Rahmen ihres Studienprogrammes ein freiwilliges Praktikum machen möchten, welches keine Pflicht für den Studienabschluss darstellt.

Graduiertenpraktikum: Während dem Graduiertenpraktikum dürfen Teilnehmer*innen nicht an einer Hochschule eingeschreiben sein. Die Beantragung muss vor Abschluss des Studiums und mindestens 4 Wochen vor Praktikumsantritt erfolgen. Innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss muss das Praktikum beendet werden (wird nur für 60 Tage gefördert). Für ein Graduiertenpraktikum im Heimatland kann keine Förderung beantragt werden.

Für folgende europäische Programmländer ist eine Förderung möglich:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

Die Erasmus+ Förderung für ein Praktikum in einem Partnerland (Länder außerhalb der angeführten EU-Länder) ist möglich, jedoch haben diese geringere Priorität und müssen im International Office angefragt werden. Maximale Förderdauer beträgt 60 Tage.

Diese Plattform für Praktikumsangebote steht Ihnen zur Verfügung, Sie können darüber hinaus selber recherchieren.

Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen und ist ausschließlich für die Abwicklung der Erasmus+ Förderung zuständig.

VOR dem Praktikum

Senden Sie alle erforderlichen und vollständigen Dokumente mindestens 4 Wochen in einer E-Mail vor Praktikumsbeginn an internship@fh-salzburg.ac.at

- Erasmus+ Bewerbungsblatt (siehe nächster Punkt FAQ)

- Learning Agreement (siehe nächster Punkt FAQ) (Sending Institution = Studiengang) --> ACHTUNG: Das Learning Agreement muss vor dem Aufenthalt abgeschlossen worden sein, ein nachträgerlicher Abschluss oder Einreichung der Dokumente ist nicht zulässig! --> Achten Sie darauf das Studienjahr und Ihren Namen in der Kopfzeile anzupassen.

- Praktikumsvertrag

- Erfolgsnachweis für das Internship Cultural Coaching (mit  ECTS abgeschlossen)

- ggf. Meldezettel aus Österreich (nur bei Praktikum im Heimatland)

- aktuelle Bestätigung Studienbeihilfe/Selbsterhalterstipendium

- Relevanzschreiben (nur bei Praktikum im Heimatland oder Graduiertenpraktikum)

Beachten Sie, dass ein Praktikum nur mit mindestens 60 Tage inkl. 40 Wochenstunden förderfähig ist.

*Ein Graduiertenpraktikum muss VOR Studienabschluss und mind. 4 Wochen vor Praktikumsbeginn beantragt werden. Ein Graduiertenpraktikum im Heimatland ist nicht förderfähig! ACHTUNG: wird nur für 60 Tage gefördert

**Das Begleitseminar Internship Cultural Coaching muss vor dem Praktikum mit  ECTS abgeschlossen werden.

***Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!

Hier finden Sie Formulare, Ausfüllhilfe usw für Ihren Antrag. Bitte achten Sie darauf, das richtige Studienjahr anzugeben.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die  Erasmus+ Förderung! Die Vergabe ist an die Budgetverfügbarkeit pro Studienjahr gebunden.

Der Erasmus+ Förderung dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die Berechnung erfolgt taggenau durch Bekanntgabe des Start- und Enddatums Ihres Aufenthalts.

Die Erasmus+ Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt, für die in Österreich folgende Zuschusshöhen festgelegt wurden:

LändergruppeLänderMonatlicher Zuschuss in Euro für Call 2023
Gruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 570
Gruppe 2Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern 520
Gruppe 1Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 670

Die Zuschüsse können nur für den physischen Teil einer Mobilitätsaktivität angewendet werden!

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!

Das Top-up für schadstoffarmes Reisen von einmalig EUR 50 kann unter Vorlage von Fahrkarten oder Quittungen beantragt werden. Als emissionsarmes Reisen gilt:

  • Bus, Bahn, Schiff, Fähre
  • Fahrgemeinschaft (zwei oder mehr Personen)
  • Voraussetzung: mehr als die Hälfte der Strecke muss umweltfreundlich gereist werden
  • gilt für An- und Abreise zur Aufnahmeeinrichtung (Praktikum)

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Top-ups ist nicht möglich!

In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es zusätzliche Zuschüsse - sogenannte Top-ups - für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit, sowie für Studierende mit Kind(ern):

  • Studierende mit einer Behinderung
  • Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Heimatland).
  • Studierende mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.

können das Top-up (zusätzlich EUR 250 pro Monat) "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" beantragen.

Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:

  • bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
  • bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen
  • bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Top-ups ist nicht möglich! Das Top-up kann nur für eine der erwähnten Kategorien beantragt werden, eine Summierung ist nicht möglich. 

Nachdem Sie die unterzeichnete Zuschussvereinbarung und alle erforderlichen Unterlagen an das International Office geschickt haben, kann die Erasmus+ Förderung ausbezahlt werden.

Sie erhalten 80% vor oder zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts und nach erfolgreichem Abschluss die restlichen 20% der Fördersumme.

Der Online-Sprach Assessment ist vor Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend (Ausnahme: Muttersprache) und bezieht sich auf die Arbeitssprache Ihrer Praktikumsstelle. Dazu erhalten Sie zeitgerecht eine E-mail mit den Zugangsdaten für das OLS Portal.

Zusätzlich steht Ihnen ein kostenloser und freiwilliger Sprachkurs im OLS Portal zur Verfügung. Hier können Sie zwischen der Arbeitssprache und der Landessprache auswählen.

Ein Versicherungsschutz ist für alle Auslandsaufenthalte verpflichtend vorgesehen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für einen ausreichenden internationalen Versicherungsschutz (Unfall- Haftpflicht- und Krankenversicherung) für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalts zu sorgen.
Eine private Zusatzversicherung wird empfohlen

Unfall- und Haftpflichtversicherung 

Mit der Bezahlung des ÖH-Beitrages ist die Unfall- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich gedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf Unfälle bzw. Schäden im Rahmen Ihres Studiums (am Campus der Gastuniversität und auch am Weg dorthin). Freizeitunfälle/schäden sind nicht inkludiert.  

Weitere Informationen zum ÖH-Beitrag finden Sie auf der ÖH-Website.

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) 

Die Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card bietet eine Krankenversicherung in allen EU/EWR-Ländern (inkl. Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Informieren Sie sich beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über den Versicherungsschutz in Ihrem Gastland.

Die Gültigkeit der Karte ist vor Auslandsaufenthalt zu überprüfen. Alle Felder auf der Rückseite der e-card sollen vollständig ausgefüllt sein. Sollten Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, kontaktieren sie vor Reiseantritt Ihren Krankenversicherungsträger. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gastinstitution, ob eine besondere Versicherung für den Auslandsaufenthalt empfohlen wird.  

Um für die Erasmus+ Förderung für ein Praktikum zu beantragen, muss am Begleitseminar Internship Cultural Coaching teilgenommen und dieses positiv vor Auslandsantritt abgeschlossen werden (Erfolgsnachweis ist für den Antrag notwendig). 

Empfohlen wird eine Teilnahme max.  6 Monate vor Praktikumsantritt. Mit diesem Link   können Sie sich anmelden.

Folgende Termine sind für das Studienjahr 2023/24 vorgesehen. Nach Anmeldung finden Sie Campus (Urstein oder Kuchl) und Raumnummer im Stundenplan:

  • 16. und 18. Oktober 2023
  • 15. und 16. Jänner 2024
  • 13 und 14.. März 2024
  • 22. und 24. April 2024

jeweils von 17:00-20:15 bzw. 17:00-19:30

  • Der Termin im Oktober ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im WS 23/24 nach dem Workshop-Termin im Oktober bzw. vor dem Workshop Termin im Januar beginnen, angeraten.
  • Der Termin im Januar ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im WS 2023/24 nach dem Workshop-Termin im Januar bzw. vor dem Workshop Termin im April beginnen, angeraten.
  • Der Termin im März  ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im SS 2024 nach dem Workshop-Termin im April bzw. vor dem Workshop Termin im Juni beginnen, angeraten.
  • Der Termin im Mai ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im SS 2024 nach dem Workshop-Termin im Juni bzw. vor dem Workshop Termin im Oktober 2023 beginnen, angeraten.

*Ähnliche Kurse in Ihrem Studiengang sind nicht kompatibel.

ESN setzt sich für die Schaffung eines mobileren und flexibleren Bildungsumfelds ein, indem es den Studentenaustausch auf verschiedenen Ebenen unterstützt und ausbaut.

Das Erasmus Student Network ist für Sie da! Egal in welches Land oder welche Stadt Sie reisen, Sie können immer einen ESN-Bereich finden. Das Erasmus Student Network (ESN) ist Europas größte Studentenorganisation. Finden Sie Ihre lokale Sektion unter diesem Link: https://www.esn.org/sections

NACH dem Praktikum

Bis spätestens zwei Wochen nach Ihrem Erasmus+ Praktikum sind folgende vollständige Dokumente per Email an internship@fh-salzburg.ac.at abzugeben:

- Learning Agreement (D): vollständig ausgefüllt mit Firmenstempel

- Traineeship Certificate (qualifiziertes Arbeitszeugnis): Name, Geburtsdatum, Tätigkeit, Wochenstunden, exakte Praktikumsdauer, Unterschrift, Firmenstempel

- Ausgefüllter Mobilitätsbericht (EU-Survey) im Beneficiary Module (BM) --> Link wird via E-Mail verschickt

- Nachweis über den Studienabschluss (nur bei Graduiertenpraktikum)

-Nachweis der Top-ups, wenn noch nicht abgegeben

Das International Office freut sich immer über Fotos/Video und ein kurzes Statement von dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt der Studierenden.

Diese können via Instagram oder E-Mail an uns geschickt werden: internship@fh-salzburg.ac.at

Wichtige Dokumente & Links Erasmus+ Praktikumsaufenthalt*

Bei einer Verlängerung:

* Alle Erasmus+ Formulare sind außerdem hier abrufbar. Die Fachhochschule Salzburg GmbH übernimmt keine Haftung für Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der durch externe Anbieter bereitgestellten Informationen.

Sie brauchen weitere Infos?

Kontakt zum International Office:  internship@fh-salzburg.ac.at