FAQ Erasmus+ Studienaufenthalt

Mit Erasmus+ haben Sie die Chance, ein Semester oder ein ganzes Jahr an einer europäischen Partneruniversität zu studieren. 

Bewerbungsprozess an der FH Salzburg - 1. Schritt

Das Erstgespräch zu einem möglichen Auslandsaufenthalt findet immer im Studiengang statt. Im Speziellen durch den*die International Academic Advisor (IAA).

Sie wissen nicht, wer Ihr*Ihre International Academic Advisor (IAA) ist? Hier geht's zur Übersicht.

In einem Erstgespräch mit Ihrer*Ihrem International Academic Advisor (IAA) können u.a. folgende Fragen geklärt werden:

  • Voraussetzungen und Kriterien für einen Auslandsaufenthalt am jeweiligen Studiengang
  • ECTS-Mindestkriterien
  • Geeignete Partnerhochschulen für Ihren Studiengang
  • Auswahl und Anrechnung von Lehrveranstaltungen

In myFHS finden Sie Berichte über Auslandsaufenthalte von Studierenden nach Land und Studiengang geordnet.

Es liegen uns jedoch nicht von allen Partnerhochschulen Berichte vor.

Wenn gewünscht, kann die Outgoing-Koordinatorin auch den Kontakt zu ehemaligen Outgoing-Studierenden, die ein Auslandssemester an derselben Partnerhochschule absolviert haben, herstellen.

Nach erfolgtem Erstgespräch mit Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) müssen Sie sich fristgerecht zwischen 15.12. und 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und Sommersemester bewerben:

Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Bewerbungsformular im Suchportal von Mobility- Online, das am 15.12. freigeschalten wird.

Die Bewerbungsfrist für die Bewerbung an der FH Salzburg lautet wie folgt:

zwischen 15.12. und 15.01. für das darauffolgende Wintersemester und Sommersemester

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA), ob für Ihren Studiengang noch zusätzliche interne Fristen (davor) gelten.

Hier finden Sie einen Überblick über die einzelnen Prozessschritte und die Zuständigkeiten:

WerProzessschritt
Studierende 
  • Bewerbungsprozess (FHsys + Partnerhochschule)
  • Learning Agreement (Auswahl der Kurse in Absprache mit IAA)
  • Sprachprüfung (bei Bedarf)
  • Visum, Flüge, Unterkunft organisieren (teilweise mit Hilfestellung der Partnerhochschule)
 
Outgoing-Koordinatorin des International Offices (IO) 
  • Nominierung der Studierenden an den Partnerhochschulen
  • Wo nötig Unterstützung beim Bewerbungsprozess (z.B. Unterstützung bei Kontaktaufnahme mit Partnerhochschule)
  • Auszahlung der Erasmus+ Förderung inkl. Erstellung der Zuschussvereinbarung (Grant Agreement)
  • Schnittstelle zu den International Offices an den Partnerhochschulen
 
International Academic Advisor (IAA) 
  • Beratung bei der Auswahl der geeigneten Partnerhochschule
  • Assistenz bei der Kursauswahl (Learning Agreement)
  • Freigabe des Learning Agreements
  • Akademische Betreuung
  • Anrechnung des Auslandsaufenthalts
 

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist in Mobility Online (15.1.) wird Ihre Bewerbung von Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) gesichtet und er/sie entscheidet nach den folgenden studiengangsübergreifenden Kriterien, ob Ihre Bewerbung für ein Auslandssemester akzeptiert wird:

  1. Studienerfolg und Studienfortschritt (keine kommissionelle Prüfung ausstehend)  
  2. Ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache  
  3. Motivation, sich Einblicke in Sprache und Kultur des Gastlandes zu verschaffen  
  4. Motivation für das Auslandssemester und für die Wahl der Partneruniversität  
  5. Anerkennungsmöglichkeit der geplanten Kurse an der Partneruniversität für das Studium an der FH Salzburg  
  6. Engagement im Studiengang (Mitarbeit an studiengangsrelevanten Projekten, Mitarbeit im Studiengang als Studierendenvertreter*in, Betreuung ausländischer Gaststudierender als Buddy, gesellschaftliches Engagement) 

Zusätzliche studiengangsspezifische Kriterien:
In einigen Studiengängen gelten allerdings noch zusätzliche interne Kriterien. Diese werden in der Regel durch Ihren*Ihre International Academic Advisor (IAA) während der Infoveranstaltung zum Auslandssemester kommuniziert.

Annahme Ihrer Bewerbung:
In der Regel erfahren Sie 2-3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist, also ca. Mitte bis Ende Februar, ob Ihre Bewerbung von Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) angenommen wurde (per E-Mail)

Ablehnung Ihrer Bewerbung:
Sollte Ihre Bewerbung von Ihrem*Ihrer International Academic Advisor (IAA) bzw. dem Studiengangsleiter abgelehnt werden, wird Ihnen dies persönlich mitgeteilt.

Im nächsten Schritt bespricht das International Office in einem "Platzvergabe-Meeting" die aus allen Studiengängen vorliegenden Bewerbungen mit den entsprechenden IAA. Dieser Termin findet ca. 2-3 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist statt. Als Ergebnis dieses Meetings können sich für Sie mehrere Szenarien ergeben:

1. Nominierung an erster Priorität möglich:
Wenn eine Nominierung an Ihrer ersten Priorität möglich ist, wird Ihnen diese via E-Mail mitgeteilt. Im nächsten Schritt werden Sie durch die Outgoing-Koordinatorin an der Partnerhochschule unter Berücksichtigung der jeweiligen Nominierungsfrist nominiert.

2. Nominierung an zweiter oder dritter Priorität möglich:
Sollte aufgrund von fehlenden Plätzen eine Nominierung an Ihrer ersten Priorität nicht möglich sein, wird Ihr*Ihre IAA mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um zu besprechen, an welcher anderen Universität (Priorität 2 oder Priorität 3) Sie nominiert werden können.

Nominierungsfristen - wichtiger Hinweis:
An jeder Partnerhochschule gelten andere Nominierungsfristen.

In den skandinavischen Ländern beginnt der Nominierungszeitraum tendenziell früher als in südlichen Ländern (Spanien, Portugal, Italien), da auch das Semester an skandinavischen Partnerhochschulen früher startet. Lassen Sie sich daher nicht verunsichern, wenn Ihr*Ihre Kommilitonen*in bereits nominiert wurden, Sie aber noch nicht. Dies hängt mit den geltenden Fristen und Prozessschritten an Ihrer Partnerhochschule zusammen.

Der Outgoing-Kooridinatorin des IO liegen die Fristen vor und Sie können sicher gehen, dass sie Ihre Nominierung fristgerecht durchführen wird.

Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule - 2. Schritt

Sobald die Nominierungsphase an Ihrer Partnerhochschule startet (in den meisten Fällen beginnt diese Anfang März für das darauffolgende Wintersemester) bzw. Anfang Oktober für das darauffolgende Sommersemester und ist für 2 Monate offen), nominiert Sie die Outgoing-Koordinatorin an der Partnerhochschule über eine dieser zwei Methoden:

1. Nominierungsmail durch die Outgoing-Koordinatorin an die Partnerhochschule (mit Ihnen und Ihrem*Ihrer IAA sowie allen weiteren Studierenden, die an der Partnerhochschule nominiert werden,in Kopie)

2. Nominierung über eine Mobility Software wie z.B. Mobility Online durch die Outgoing-Koordinatorin

Bei Nominierung über eine Mobility Software erhalten Sie von der Partnerhochschule eine automatische Bestätigungsmail mit weiteren Informationen zur Bewerbung an der Partnerhochschule.

Wichtig:
Zwischen der Bewerbung an der Fachhochschule Salzburg und der Nominierung an der Partnerhochschule sind für Sie keine weiteren Schritte zu erledigen.

Nachdem die Nominierung an der Partnerhochschule akzeptiert wurde, müssen Sie sich nochmals selbstständig an dieser bewerben

Wichtig!
Eine Rückmeldung der Partnerhochschule nach erfolgter Nominierung kann bis zu 2 Wochen oder sogar bis zu einem Monat (vor allem in den südlichen Ländern) dauern, da den Partnerhochschule oft mehrere hundert Nominierungen von allen Partnerinstitutionen vorliegen. Lassen Sie sich daher auch hier nicht verunsichern, wenn dies etwas dauert.

Bewerbungsprozess an der Partnerhochschule:
Alle Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule. Bitte bedenken Sie, dass die benötigten und einzureichenden Unterlagen von Hochschule zu Hochschule variieren können (Motivationsschreiben, CV, Sprachnachweis etc.). Meist erhalten Sie von der Partnerhochschule einen „Factsheet“, in dem der Bewerbungsprozess und die dafür zu beachtenden Fristen genau beschrieben sind. In vielen Fällen finden Sie darin auch bereits Informationen zu z. B. Wohnungssuche, Lebenserhaltungskosten, Campusleben, Welcome Days, Academic Calendar (mit Start- und Enddatum des Semesters) usw.

Wichtig:
Es liegt in Ihrer alleinigen Verantwortung, Ihre Bewerbung fristgerecht an der Partnerhochschule abzuschließen. Auch der Bewerbungsprozess und die dabei geltenden Fristen sind je nach Partnerhochschule unterschiedlich. Generell enden aber auch hier die Fristen in Skandinavien eher früher und im Süden eher später.

Im Normalfall werden nominierte Studierende von der Partnerhochschule akzeptiert, nur sehr selten abgelehnt.

Wichtig:
Die Letztentscheidung liegt aber immer bei der Partnerhochschule und kann nicht vom International Office der FH Salzburg oder Ihrem*Ihrer IAA beeinflusst oder abgeschätzt werden.

Letter of Acceptance:
Wenn Ihre Bewerbung erfolgreich war, erhalten Sie von der Partnerhochschule einen Letter of Acceptance. Dieser enthält in der Regel auch das offizielle Anfangs- und Enddatum des Semesters.

Wichtig:
Wann Sie den Letter of Acceptance erhalten, ist ebenso an jeder Partnerhochschule unterschiedlich. Der Outgoing-Koordinatorin liegen daher dazu keine Termine vor. In einigen Fällen finden sich dazu allerdings Angaben im Fact Sheet der Partnerhochschule oder auf der jeweiligen Webseite.

Meist dauert der gesamte Prozess - von der Bewerbung an der FH Salzburg in Mobility Online bis hin zur Zusage durch die Partnerhochschule 2 - 3 Monate.

Ablehnung:
Für den Fall, dass Ihre Bewerbung nicht angenommen wurde, teilt Ihnen dies die Partnerhochschule ebenso schriftlich mit und informiert auch die Outgoing-Koordinatorin der FH Salzburg darüber.

Nach Rücksprache mit dem*der IAA können Sie an einer anderen Partnerhochschule nominiert werden, falls es noch Plätze gibt und die Nominierungsfristen noch nicht abgelaufen sind.

Wir empfehlen Ihnen, sich so früh möglich mit der Wohnungssuche und Reiseplanung zu beschäftigen, jedoch mit der finalen Zusage bwz. Buchung dieser naturgemäß zu warten, bis Sie die Bestätigung über einen Studienplatz (Letter of Acceptance) Ihrer Partnerhochschule erhalten haben.

Unterkunft:
Häufig stellen Partnerhochschulen Unterkünfte in Studierendenwohnheimen oder in der Nähe des Campus zur Verfügung. Informationen dahingehend finden sich auf der Website der Partnerhochschule oder werden Ihnen direkt vom International Office der Partnerhoschule übermittelt, sobald diese bezüglich der Bewerbung mit Ihnen Kontakt aufnimmt. (Fact sheet).

Wenn gewünscht, kann die Outgoing-Koordinatorin auch den Kontakt zu ehemaligen Outgoing-Studierenden, die ein Auslandssemester an derselben Partnerhochschule absolviert haben, herstellen.

Nein, Studierende der FH Salzburg sind an den Partnerhochschule (sowohl an Erasmus+ Partnerhochschulen als auch an Übersee-Partnerhochschulen) studiengebührenbefreit.

Während des Auslandssemesters bleiben Sie Studierende*r der FH Salzburg. Die Studiengebühren an der FH Salzburg und der ÖH-Beitrag sind weiterhin zu bezahlen.

Ein Versicherungsschutz ist für alle Auslandsaufenthalte verpflichtend vorgesehen.
Wichtig: Es liegt in Ihrer Verantwortung, für einen ausreichenden internationalen Versicherungsschutz (Unfall- Haftpflicht- und Krankenversicherung) für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalt zu sorgen. Eine private Zusatzversicherung wird empfohlen

ÖH-Beitrag = Unfall- und Haftpflichtversicherung 

Mit der Bezahlung des ÖH-Beitrages ist die Unfall- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich gedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf Unfälle bzw. Schäden im Rahmen Ihres Studiums (am Campus der Gastuniversität und auch am Weg dorthin). Freizeitunfälle/-schäden sind nicht inkludiert.  

Weitere Informationen zum ÖH-Beitrag finden Sie auf der ÖH-Website.

Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) 

Die Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card bietet eine Krankenversicherung in allen EU/EWR-Ländern (inkl. Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Informieren Sie sich beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über den Versicherungsschutz in Ihrem Gastland.

Die Gültigkeit der Karte ist vor Antritt des Auslandsaufenthalts zu überprüfen. Alle Felder auf der Rückseite der e-card sollen vollständig ausgefüllt sein. Sollten Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, kontaktieren sie vor Reiseantritt Ihren Krankenversicherungsträger. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gastinstitution, ob eine besondere Versicherung für den Auslandsaufenthalt empfohlen wird.  

Online Learning Agreement (OLA)

Seit 2021 müssen Learning Agreements verpflichtend digital über die Plattform Online Learning Agreement (OLA) erstellt und gehandhabt werden.

Anleitung OLA:
Die FH Salzburg stellt dafür eine Anleitung bereit, in der von der Registrierung über Eintragen der Kurse bis hin zum Unterschriftenprozess alle Schritte, die für die erfolgreiche Erstellung und dem Abschluss eines OLAs notwendig sind, genau beschrieben sind. Darüber hinaus beinhaltet sie auch wichtige Nutzungshinweise.

Wichtig:
Bitte lesen Sie diese Anleitung aufmerksam durch und erstellen Sie Ihr OLA mithilfe der Anleitung. Wir bitten um Verständnis, dass Ihr*Ihre* IAA oder die Outgoing-Koordinatorin nur individuelle Fragen beantworten kann, die nicht bereits in dieser Anleitung beantwortet wurden.

Hier geht's zur OLA-Anleitung.

In einem Erasmus+ Aufenthalt sollten Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester nachgewiesen werden.

Wenn Lehrveranstaltungen an der FH Salzburg absolviert und benotet werden (z. B.: Praktikum, Begleitseminar zur Bachelor-/Masterarbeit, die Bachelor-/Masterarbeit), reduziert sich der im Ausland zu absolvierende ECTS-Umfang entsprechend.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren*Ihre International Academic Advisor (IAA).

Wichtig:
Um die Erasmus+ Förderung zu erhalten, müssen als Minimalerfordernis drei ECTS-Credits pro Monat absolviert werden. Die Österreichische Nationalagentur (OeaD) gibt auch eine Mindestdauer von zwei ganzen Monaten vor.

Erasmus+ Förderung

Der Prozess für den Erhalt der Erasmus+ Förderung in Mobility Online kann erst gestartet werden, nachdem Sie eine fixe Zusage von Ihrer Partnerhochschule (Letter of Acceptance) erhalten haben. Detaillierte Informationen zur Abwicklung der Erasmus+ Förderung erhalten Sie zeitnah von Ihrer Outgoing-Koordinatorin.

Der Erasmus+ Förderung dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die Berechnung erfolgt taggenau durch Bekanntgabe des Start- und Enddatums Ihres Aufenthalts.

Die Erasmus+ Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt, für die in Österreich folgende Zuschusshöhen festgelegt wurden:

NEU: Fördersätze für das Studienjahr 2023/24

LändergruppeLänderMonatlicher Zuschuss in Euro
Gruppe 1Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 520
Gruppe 2Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern 470
Gruppe 3Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 420

Hinweis: Ein Monat wird laut Erasmus+ Richtlinien pauschal mit 30 Tagen berechnet

Die Zuschüsse können nur für den physischen Teil einer Mobilitätsaktivität angewendet werden!

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!

Wichtig:
Um die Erasmus+ Förderung zu erhalten, müssen als Minimalerfordernis drei ECTS-Credits pro Monat absolviert werden. Die Österreichische Nationalagentur (OeaD) gibt auch eine Mindestdauer von zwei ganzen Monaten vor.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erasmus+ Förderung! Die Vergabe ist an die Budgetverfügbarkeit pro Studienjahr gebunden.

In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es zusätzliche Zuschüsse - sogenannte Top-ups - für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit sowie für Studierende mit Kind(ern) und für emissionsarmes Reisen

1. Top-up "Fewer Opportunities":

  • Studierende mit einer Behinderung
  • Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Heimatland).
  • Studierende mit Kindern, die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.

können das Top-up (zusätzlich EUR 250 pro Monat) "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" beantragen.

Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:

  • bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
  • bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen
  • bei Studierenden, die das Kind bzw. die Kinder mitnehmen: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland

2. Top-up "Green Travel":

Das Top-up für schadstoffarmes Reisen von einmalig EUR 50 kann unter Vorlage von Fahrkarten oder Quittungen beantragt werden. Als emissionsarmes Reisen gilt:

  • Bus, Bahn, Schiff, Fähre
  • Fahrgemeinschaft (zwei oder mehr Personen)

ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Top-ups ist nicht möglich!

Die Zuschussvereinbarung zwischen dem*der Teilnehmer*in und der FH Salzburg bildet die vertragliche Grundlage für den Erhalt der Erasmus+ Förderung und muss mit qualifizierter digitaler Signatur (sproof) unterzeichnet werden.

Nachdem Sie die unterzeichnete Zuschussvereinbarung in der Mobilitäts-Software Mobility Online hochgeladen haben, kann die Erasmus+ Förderung ausbezahlt werden.

Sie erhalten 80% vor oder zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts und nach erfolgreichem Abschluss die restlichen 20% der Fördersumme.

OLS bietet Erasmus+ Studierenden die Möglichkeit, vor und während ihrer Mobilitätsphase sprachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen sowie ihre Sprachkompetenzen in der Unterrichts- oder Arbeitssprache evaluieren zu lassen.

Alle Erasmus+ Outgoing-Studierenden (Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte) müssen sich vor dem Start einem verpflichtenden Assessment unterziehen. Das Assessment ist Voraussetzung für die Mobilität (ausgenommen sind Muttersprachler*innen) und muss in der von Ihnen angegebenen Unterrichtssprache (Teaching Language) absolivert werden. Dazu erhalten Sie zeitgerecht eine E-mail mit den Zugangsdaten für das OLS Portal.

Das zweite Assessment sowie die Teilnahme an den Sprachkursen sind freiwillig. Die Assessments stehen in allen Amtssprachen der EU zur Verfügung.

Gerne weisen wir Sie auch mögliche Beantragung einer zusätzlichen Auslandsbeihilfe bei Bezug einer österreichischen Studienbeihilfe oder eines Selbsterhalterstipendiums über die Stipendienstelle hin: Auslandsbeihilfe bei Studienbeihilfe

Die Beantragung dieser ist jedoch komplett eigenständig von Ihnen zu organisieren.

Gerne verweisen wir Sie zu versicherungsrechtlichen Fragen auf die Seite der Österreichischen Gesundheitskasse: Studieren & Arbeiten im Ausland

Auslandsaufenthalte sind möglich, dennoch sind folgende Punkte vor Antritt des Auslandsaufenthalts unbedingt zu beachten:

    • Reisewarnungen: informieren Sie sich regelmäßig auf der Website des österreichischen Außenministeriums über die aktuelle Covid19-Situation in Ihrem Gastland und eventuell geltende Reisewarnungen

    • Das Infektionssituation im Gastland kann sich während Ihres Aufenthalts verschlechtern (höhere Inzidenz, neue Virus-Variante, Überlastung der Spitäler, steigendes Risiko an Covid-19 zu erkranken) 

    • Es kann zu Studienverzögerung aufgrund eventueller Stornierung oder Erkrankung kommen

    • Zusätzliche Kosten oder nicht erstattungsfähige Kosten können entstehen 

    • Negative Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz können sich ergeben

    • Im Krankheitsfall besteht keine Garantie auf Rückholmöglichkeit ins Heimatland 

    • Die Fachhochschule Salzburg übernimmt keine Haftung 

    • Die Rahmenbedingungen des Versicherungsschutzes sind vorab zuklären 

    • Ob ein Auslandssemester bei Ihrer europäischen Gastuniversität stattfinden kann, erfahren Sie hier https://covid.uni-foundation.eu/ 

    • Ein Online-Studium im Heimatland kann nicht gefördert werden 

    • Im Falle einer Stornierung ist das International Office, Ihr*e IAA und Ihr Studiengangs-Office zu kontaktieren

        

Sondersituation Schweiz

Die obenstehenden Prozesschritte 1 bis 2 gelten auch für ein Auslandssemester in der Schweiz.

Die Förderung erhalten Sie jedoch von der Schweiz und im Speziellen über die Förderschiene SEMP - Swiss-European Mobility Programme. Nähere Informationen erhalten Sie direkt von den Ihrer schweizer Partnerhochschule, sobald sich diese mit Ihnen bezüglich der Bewerbung in Verbindung setzt.

Hier können Sie die die Erasmus+ Charter und die Erasmus+ Erklärung zur Hochschulpolitik nachlesen.

Sie haben weitere Fragen?

Kontaktieren Sie das International Offices der FH Salzburg:   outgoing@fh-salzburg.ac.at

Porträt von: Mag. Langwallner Verena
Mag.
Verena Langwallner
Assistentin
International Office
Standort: Campus Urstein
Raum: Urstein - 278
T: +43-50-2211-1032
E: verena.langwallner@fh-salzburg.ac.at