Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für angehende Pflegefachkräfte

Für Studierende der Gesundheits- und Krankenpflege im ersten und zweiten Bildungweg gibt es unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema finanzielle Unterstützung, die gängigsten Möglichkeiten umfassen:

Selbsterhalterstipendium

Eine Sonderform der Studienbeihilfe stellt die Studienbeihilfe nach Selbsterhalt dar. Diese ist für Studierende vorgesehen, die sich vor dem Bezug einer Studienbeihilfe durch wenigstens vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 11.000,- jährlich „selbst erhalten“ haben.  Mehr Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragsstellung finden Sie hier: Studium & Beruf - Stipendium.at

PGS Arbeitsstiftung

Personen, die sich beruflich verändern, aktuell arbeitssuchend sind und einen Beruf in der Pflege oder im Sozialbereich anstreben, können über die Salzburger PGS Arbeitsstiftung Unterstützung finden. Neben Fachausbildungen im Sozialbereich werden hier auch die Ausbildungen im Pflegebereich sowie das Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege unterstützt. Mehr Infos unter: https://pgs-salzburg.at/

Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss

Finanzielle Unterstützung erhalten angehende Pflegekräfte mit dem seit September 2022 existierenden "zweckgebundenen Pflegezuschuss". Angehendes Pflegepersonal erhält dabei einen Ausbildungsbeitrag von 600 Euro monatlich. Dabei kommen jeweils 400 Euro vom Bund, das Land Salzburg steuert 200 Euro bei. Der Ausbildungszuschuss von 600 Euro netto monatlich für alle angehenden Pflege-Student*innen im ersten Bildungsweg ist ein zusätzlicher Motivations-Faktor für das Bachelorstudium Gesundheits- & Krankenpflege an der FH Salzburg.

FAQs zum Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss

Den Zweckzuschuss in Höhe von 600 Euro pro Monat erhalten alle Student*innen des Studiengangs über die gesamte Studiendauer, die nicht bereits eine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder dem Arbeitsmarktservicegesetz, beziehen. Der Zweckzuschuss muss nicht versteuert werden.

Student*innen im Bachelor Gesundheits- & Krankenpflege erhalten den Pflegeausbildungs-Zweckzuschuss für die gesamte Dauer des Bachelorstudiums. Das sind in drei Jahre 21.600 Euro (12 Monate je 600 Euro für 3 Jahre).

Die Kontodaten werden zu Beginn des Studiums in das Studien-Support-System der FH Salzburg (FHSyS) von den Studierenden selbstständig eingetragen. Danach erfolgt die Auszahlung über die FH Salzburg automatisch jeweils am Monatsende.

Kostenloses Beratungsangebot der PGS

Um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, gibt es für Studierende der Gesundheits- und Krankenpflege im ersten und zweiten Bildungsweg  zudem weitere Finanzierungsmöglichkeiten, abhängig vom individuellen Werdegang. Die Ausbildungsberatung für Pflege-, Gesundheits- & Sozialberufe Salzburg (PGS) dient hierbei als zentrale Anlaufstelle. Neben Stipendien und Arbeitsstiftung gibt es noch weitere Unterstützungsangebote in Form von verschiedenen Förderungen, die man am Besten bei einem individuellen, kostenfreien Beratungsgespräch mit der Ausbildungsberatungsstelle bespricht. So kann genau geklärt werden, welche Optionen in Frage kommen und wie man die bestmögliche Unterstützung bekommen kann.

Die Beratung  ist kostenlos und wird vom Land Salzburg finanziert. Kontakt telefonisch unter +43 676 848210432 oder per Mail unter office@pgs-salzburg.at.