Ein Auslandspraktikum bietet eine interessante Möglichkeit, sich für die spätere Karriere in einer internationalen Umgebung und auf den globalen Arbeitsmarkt vorzubereiten. Zusätzliche Qualifikationen als auch Kompetenzen in interkultureller Kommunikation und multinationaler Teamarbeit zu erwerben sind nur zwei von vielen Vorteilen die ein Auslandspraktikum mit sich bringt.
allgemeine Informationen
Ein long term Erasmus+ Praktikum kann ab 60 Tage gefördert werden. Ein short term Praktikum kann zwischen 5-30 Tage gefördert werden, zusätzlich ist eine virtuelle Komponente erforderlich. Weitere Informationen zu einer short term mobility (Praktikum oder Studium) finden Sie hier.
Wenn Sie eine Behinderung oder chronische Krankheit haben oder wenn Sie Ihr*e Kind*er zu dem Auslandsstudium mitnehmen, gehören Sie eventuell zur Gruppe der Studierenden mit geringeren Chancen. In diesem Fall können Zuschüsse (Top-ups) beantragt werden. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der FHS im Bereich Inklusion, bei FAQ 20 bzw 21 oder kontaktieren Sie das International Office.
Suchen Sie sich selbständig einen Praktikumsplatz innerhalb eines eines der Erasmus+ Programmlander (KA 131).
Sie können als Student*in oder als Praktikant*in mehrmals einen Auslandsaufenthalt mit Eramsus+ absolvieren, jeodch können pro Studienprogramm nicht mehr als 12 Monate gefördert werden.
Organisieren Sie die erforderlichen Dokumente, um ein Erasmus+ Praktikum zu beantragen. Das Erasmus+ Praktikum muss mind. 60 Tage dauern, 40 Wochenstunden beinhalten und ein physischen Aufenthalt im Gastland ist notwendig.
Für folgende Aufnahmeeinrichtungen ist keine Förderung möglich:
- EU Institutionen und andere EU-Einrichungen einschließlich spezialisierter Agenturen
- Organisationen, die EUR-Programme verwalten
- Europa-Abgeordnete*r
- Privatpersonen
Pflichtpraktikum: Teilnehmer*innen, die im Rahmen ihres Studienprogrammes ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Für das Praktikum werden ECTS angerechnet, welche nach dem Praktikum in Form eines Annerkennungsbescheids nachgewiesen werden müssen. Pro Monat sind 3 ECTS verpflichtend.
Freiwilliges Praktikum: Teilnehmer*innen, die im Rahmen ihres Studienprogrammes ein freiwilliges Praktikum machen möchten, welches keine Pflicht für den Studienabschluss darstellt bzw. ein Praktikum nicht im Curriculum.
Graduiertenpraktikum: Während dem Graduiertenpraktikum dürfen Teilnehmer*innen nicht an einer Hochschule eingeschreiben sein. Die Beantragung muss vor Abschluss des Studiums und mindestens 4 Wochen vor Praktikumsantritt erfolgen. Innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss muss das Praktikum beendet werden (wird nur für 60 Tage gefördert). Für ein Graduiertenpraktikum im Heimatland kann keine Förderung beantragt werden. Studierende dürfen bei Beginn des Praktikums nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben sein.
Für folgende europäische Programmländer ist eine Förderung möglich:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern
Die Erasmus+ Förderung für ein Praktikum in einem Partnerland (Länder außerhalb der angeführten EU-Länder) ist möglich, jedoch haben diese geringere Priorität und müssen im International Office angefragt werden. Maximale Förderdauer beträgt 60 Tage.
Diese Plattform für Praktikumsangebote steht Ihnen zur Verfügung, Sie können darüber hinaus selber recherchieren.
Das International Office vermittelt keine Praktikumsstellen und ist ausschließlich für die Abwicklung der Erasmus+ Förderung zuständig.
VOR dem Praktikum
Senden Sie alle erforderlichen und vollständigen Dokumente mindestens 4 Wochen in einer E-Mail vor Praktikumsbeginn an internship@fh-salzburg.ac.at
Vorlagen siehe "Dokumente für den Antrag"
- Erasmus+ Bewerbungsblatt
- Learning Agreement (siehe nächster Punkt FAQ) --> ACHTUNG: Das Learning Agreement muss vor dem Aufenthalt abgeschlossen worden sein, ein nachträgerlicher Abschluss oder Einreichung der Dokumente ist nicht zulässig! --> Achten Sie darauf das Studienjahr und Ihren Namen in der Kopfzeile anzupassen. Die drei erforderlichen Unterschriften am Learning Agreement (1 x Student*in, 1 x Praktikumsbetreuer*in Studiengang/Department, 1 x Unterschrift der verantwortlichen Person der Praktikumsstelle)
- Praktikumsvertrag
- Erfolgsnachweis für das Internship Cultural Coaching (mit ECTS abgeschlossen)
- ggf. Meldezettel aus Österreich (nur bei Praktikum im Heimatland)
- aktuelle Bestätigung Studienbeihilfe/Selbsterhalterstipendium
- Relevanzschreiben (nur bei Praktikum im Heimatland oder Graduiertenpraktikum)
Beachten Sie, dass ein Praktikum nur mit mindestens 60 Tage inkl. 40 Wochenstunden förderfähig ist.
*Ein Graduiertenpraktikum muss VOR Studienabschluss und mind. 4 Wochen vor Praktikumsbeginn beantragt werden. Ein Graduiertenpraktikum im Heimatland ist nicht förderfähig! ACHTUNG: wird nur für 60 Tage gefördert
**Das Begleitseminar Internship Cultural Coaching muss vor dem Praktikum mit 1 ECTS abgeschlossen werden.
***Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Erasmus+ Förderung! Die Vergabe ist an die Budgetverfügbarkeit pro Studienjahr gebunden.
Der Erasmus+ Förderung dient zur Deckung der erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland. Die Berechnung erfolgt taggenau durch Bekanntgabe des Start- und Enddatums Ihres Aufenthalts.
Die Erasmus+ Programmländer werden gemäß Definition im Programmleitfaden der Europäischen Kommission in drei Ländergruppen unterteilt, für die in Österreich folgende Zuschusshöhen festgelegt wurden:
Ländergruppe | Länder | Monatlicher Zuschuss in Euro für Call 2023 |
---|---|---|
Gruppe 1 | Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden | 670 |
Gruppe 2 | Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien, Zypern | 620 |
Gruppe 3 | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn | 570 |
Die Zuschüsse können nur für den physischen Teil einer Mobilitätsaktivität angewendet werden!
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich!
Das Top-up für schadstoffarmes Reisen von einmalig EUR 50 kann unter Vorlage von Fahrkarten oder Quittungen beantragt werden. Als emissionsarmes Reisen gilt:
- Bus, Bahn, Schiff, Fähre
- Fahrgemeinschaft (zwei oder mehr Personen)
- Voraussetzung: mehr als die Hälfte der Strecke muss umweltfreundlich gereist werden
- gilt für An- und Abreise zur Aufnahmeeinrichtung (Praktikum)
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung der Top-ups ist nicht möglich!
Für Erasmus+ Teilnehmende mit geringeren Chancen, insbesondere Personen mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen soll ein Erasmus+ Aufenthalt ohne zusätzliche finanzielle Belastung möglich sein. In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es daher einen zusätzlichen Zuschuss - ein sogenanntes Top-up - für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit:
Top-up "Fewer Opportunities":
- Studierende mit einer Behinderung
- Studierende mit einer chronischen Krankheit (physisch oder psychisch), wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Heimatland).
können das Top-up (zusätzlich EUR 250 pro Monat) "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" beantragen.
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden:
- bei Behinderung: Behindertenpass oder ein anderer Nachweis
- bei chronischer Krankheit: ärztliches Attest und ein Nachweis über die entstehenden Mehrkosten, im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland, z.B. ehrenwörtliche Erklärung der Studierenden oder andere Dokumente, die die Mehrkosten beweisen
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung des Top-ups ist nicht möglich! Das Top-up kann nur für eine der erwähnten Kategorien beantragt werden, eine Summierung ist nicht möglich.
Darüber hinaus kann Inklusionsunterstützung beantragt werden, die die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken soll, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen (v.a. Teilnehmenden mit körperlichen, psychischen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen)
Welche Kosten können bei der Inklusionsunterstützung beantragt werden?
Einige Beispiele (Auswahl):
- Reisekosten für für notwendige medizinische Kontrolluntersuchungen im Heimatland etc.
- Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
- Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Mitschreibtutor/innen
- Versandkosten, Transportkosten etc.
Wichtig: Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Office. Ein Antrag auf Inklusionsunterstützung mit einer detaillierten Kostenaufstellung muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Mobilität an die Nationalagentur geschickt werden.
In der neuen Erasmus+ Programmperiode 2021/27 gibt es einen zusätzlichen Zuschuss - ein sogenanntes Top-up - für Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Erasmus+ Aufenthalt mitnehmen.
Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie das top-up "Geringere Chancen - Fewer Opportunities" in Höhe von 250 EUR zusätzlicher Erasmus+ Förderung pro Monat beantragen.
Als Nachweise für das Top-up können folgende Dokumente herangezogen werden: Geburtsurkunde, ggf. Nachweise über die Obsorge, Nachweis über den Aufenthalt des Kindes/der Kinder im Gastland
ACHTUNG: Eine rückwirkende Beantragung des Top-ups ist nicht möglich!
Darüber hinaus kann Inklusionsunterstützung beantragt werden, die die zusätzlichen finanziellen Kosten abdecken soll, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen.
Wichtig: Bei der Vorbereitung Ihres Erasmus+ Aufenthalts bitten wir Sie um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich an das International Office. Ein Antrag auf Inklusionsunterstützung mit einer detaillierten Kostenaufstellung muss mindestens acht Wochen vor Beginn der Mobilität an die Nationalagentur geschickt werden.
Der Online-Sprach Assessment ist vor Ihrem Auslandsaufenthalt verpflichtend (Ausnahme: Muttersprache) und bezieht sich auf die Arbeitssprache Ihrer Praktikumsstelle. Dazu erhalten Sie zeitgerecht eine E-mail mit den Zugangsdaten für das OLS Portal.
Zusätzlich steht Ihnen ein kostenloser und freiwilliger Sprachkurs im OLS Portal zur Verfügung. Hier können Sie zwischen der Arbeitssprache und der Landessprache auswählen.
Ein Versicherungsschutz ist für alle Auslandsaufenthalte verpflichtend vorgesehen. Es liegt in Ihrer Verantwortung, für einen ausreichenden internationalen Versicherungsschutz (Unfall- Haftpflicht- und Krankenversicherung) für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalts zu sorgen.
Eine private Zusatzversicherung wird empfohlen.
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Mit der Bezahlung des ÖH-Beitrages ist die Unfall- und Haftpflichtversicherung grundsätzlich gedeckt. Der Versicherungsschutz bezieht sich lediglich auf Unfälle bzw. Schäden im Rahmen Ihres Studiums (am Campus der Gastuniversität und auch am Weg dorthin). Freizeitunfälle/schäden sind nicht inkludiert.
Weitere Informationen zum ÖH-Beitrag finden Sie auf der ÖH-Website.
Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)
Die Europäischen Krankenversicherungskarte/European Health Insurance Card bietet eine Krankenversicherung in allen EU/EWR-Ländern (inkl. Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Schweiz und Serbien). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer e-card. Informieren Sie sich beim Kundenservice der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) über den Versicherungsschutz in Ihrem Gastland.
Die Gültigkeit der Karte ist vor Auslandsaufenthalt zu überprüfen. Alle Felder auf der Rückseite der e-card sollen vollständig ausgefüllt sein. Sollten Sie keine gültige Krankenversicherungskarte besitzen, kontaktieren sie vor Reiseantritt Ihren Krankenversicherungsträger. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Gastinstitution, ob eine besondere Versicherung für den Auslandsaufenthalt empfohlen wird.
Um für die Erasmus+ Förderung für ein Praktikum zu beantragen, muss am Begleitseminar Internship Cultural Coaching teilgenommen und dieses positiv vor Auslandsantritt abgeschlossen werden (Erfolgsnachweis ist für den Antrag notwendig).
Empfohlen wird eine Teilnahme max. 6 Monate vor Praktikumsantritt. Mit diesem Link können Sie sich anmelden.
Folgende Termine sind für das Studienjahr 2024/25 vorgesehen. Nach Anmeldung finden Sie Campus (Urstein oder Kuchl) und Raumnummer im Stundenplan:
- 22. und 23. Oktober 2024
- 13. und 14. Jänner 2025 (Kuchl)
- 26 und 27. März 2025
- 6. und 7. Mai 2025
jeweils von 17:00-20:15 bzw. 17:00-19:30
- Der Termin im Oktober ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im WS 24/25 nach dem Workshop-Termin im Oktober bzw. vor dem Workshop Termin im Januar beginnen, angeraten.
- Der Termin im Januar ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im WS 2024/25 nach dem Workshop-Termin im Januar bzw. vor dem Workshop Termin im April beginnen, angeraten.
- Der Termin im März ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im SS 2025 nach dem Workshop-Termin im April bzw. vor dem Workshop Termin im Juni beginnen, angeraten.
- Der Termin im Mai ist für diejenigen, welche ihr Praktikum noch im SS 2025 nach dem Workshop-Termin im Juni bzw. vor dem Workshop Termin im Oktober 2023 beginnen, angeraten.
*Ähnliche Kurse in Ihrem Studiengang sind nicht kompatibel.
ESN setzt sich für die Schaffung eines mobileren und flexibleren Bildungsumfelds ein, indem es den Studentenaustausch auf verschiedenen Ebenen unterstützt und ausbaut.
Das Erasmus Student Network ist für Sie da! Egal in welches Land oder welche Stadt Sie reisen, Sie können immer einen ESN-Bereich finden. Das Erasmus Student Network (ESN) ist Europas größte Studentenorganisation. Finden Sie Ihre lokale Sektion unter diesem Link: https://www.esn.org/sections
Nachdem Sie die unterzeichnete Zuschussvereinbarung und alle erforderlichen Unterlagen an das International Office geschickt haben, kann die Erasmus+ Förderung ausbezahlt werden.
Sie erhalten 80% vor oder zu Beginn Ihres Auslandsaufenthalts und nach erfolgreichem Abschluss die restlichen 20% der Fördersumme.
Unvollständige Anträge werden automatisch abgelehnt und können nicht beareitet werden.
Um so einen Vorfall zu vermeiden ist es wichtig, die FAQ und die darin beschriebenen Richtlinien genau zu lesen.
Häufige Gründe für einen unvollständigen Antrag sind:
-die drei erforderlichen Unterschriften am Learning Agreement fehlen (1 x Studierende, 1 x Praktikumsbetreuer*in Studiengang/Department, 1 x Unterschrift der verantwortlichen Person der Praktikumsstelle)
-Dokumente werden nicht mitgeschickt
-Dokumente sind nicht vollständig ausgefüllt
Dokumente für den Antrag
Alle erforderlichen Unterlagen sind vollständig ausgefüllt in einer E-Mail an internship@fh-salzburg.ac.at einzureichen.
Das Learning Agreement muss vor dem Aufenthalt vollständig ausgefüllt und unterzeichent worden sein, ein nachträgerlicher Abschluss oder Einreichung der Dokumente ist nicht zulässig!
Achten Sie darauf das Studienjahr und Ihren Namen in der Kopfzeile anzupassen. Die drei erforderlichen Unterschriften am Learning Agreement (1 x Student*in, 1 x Praktikumsbetreuer*in Studiengang/Department, 1 x Unterschrift der verantwortlichen Person der Praktikumsstelle)
- Vorlage - Learning Agreement
- Ausfüllhilfe - Guidelines Learning Agreement
- ISCED Code (Hilfestellung für Leanring Agreement)
Ein Praktikumsvertrag ist für den Antrag von dem/der Student*in zu organisieren.
- Erfolgsnachweis für das Internship Cultural Coaching (mit 1 ECTS abgeschlossen)
- ggf. Meldezettel aus Österreich (nur bei Praktikum im Heimatland)
- aktuelle Bestätigung Studienbeihilfe/Selbsterhalterstipendium
- Nachweis für virtuelle Komponente (nur für short term internship relevant ; Aufenthalt 5-30 Tage)
Hinweis: Es können nur vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden. Bitte prüfen Sie Ihre Unterlagen
NACH dem Praktikum
Bis spätestens zwei Wochen nach Ihrem Erasmus+ Praktikum sind folgende vollständige Dokumente per Email an internship@fh-salzburg.ac.at abzugeben:
- Leanring Agreement Table D (Bestätigung der Praktikumsdauer und Datum der virtuellen Komponente) - Datum der Bestätigung (name and siganature of the Supervisor at the Receiving Organisation) darf nicht vor dem Enddatum des Praktikums sein
- Confirmation of Stay (nur nötig wenn die genauen Daten der Mobilität nicht im Transcript of Records ersichtlich sind)
- Erfolgsnachweis mit Bestätigung der angerechneten ECTS aus dem Auslandspraktikum (bei einem freiwilligen Praktikum reicht der Nachweis über die Dauer des Auslandsaufenthaltes am Dokument)
- falls zutreffend: Belege / Tickets für green travel top-up (eine Rückzahlung ist sonst notwendig)
- Nachweis über den Studienabschluss (nur bei Graduiertenpraktikum)
- Ausgefüllter Mobilitätsbericht (EU-Survey) im Beneficiary Module (BM) --> Link wird via E-Mail verschickt
Das International Office freut sich immer über Fotos/Video und ein kurzes Statement von dem Erasmus+ Auslandsaufenthalt der Studierenden.
Diese können via Instagram oder E-Mail an uns geschickt werden: internship@fh-salzburg.ac.at
Wichtige Dokumente & Links Erasmus+ Praktikumsaufenthalt*
Bei einer Verlängerung:
* Alle Erasmus+ Formulare sind außerdem hier abrufbar. Die Fachhochschule Salzburg GmbH übernimmt keine Haftung für Aktualität, Korrektheit und Vollständigkeit der durch externe Anbieter bereitgestellten Informationen.
Sie brauchen weitere Infos?
Kontakt zum International Office: internship@fh-salzburg.ac.at