Whistleblowing

Hinweisgeber*innensystem | Whistleblowing-Meldestelle

Informationen über die Einrichtung einer internen Whistleblowing-Meldestelle

Auf Grundlage der EU-Whistleblowing-Richtlinie und des neu erlassenen österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) muss an der Fachhochschule Salzburg GmbH aufgrund der Unternehmensgröße ein so genanntes Hinweisgeber*innensystem („Whistleblowing-System“) eingerichtet werden. Das gesetzliche Ziel des Hinweisgeber*innensystems besteht darin, Vorkehrungen gegen allfällige Wirtschaftskriminalität zu treffen, indem Mitarbeiter*innen und anderen geschützten Personen die jederzeitige Möglichkeit zur Meldung von wirtschaftskriminellen Handlungen an eine objektive interne Meldestelle eingeräumt wird.

Das Hinweisgeber*innensystem gilt für Rechtsverstöße in folgenden Bereichen:

  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 StGB (diverse Korruptionstatbestände)
  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU
  • Verletzungen von Binnenmarktvorschriften und EU-Wettbewerbsvorschriften sowie der Körperschaftssteuervorschriften.

Was bedeutet „Whistleblowing“?

Unter Whistleblowing versteht man kein „Verpfeifen“ von z.B. schlechter Arbeitsleistung oder zu spät zur Arbeit erscheinender Arbeitskolleg*innen. Darüber hinaus fallen auch keine arbeitsrechtlichen Verstöße darunter (wie etwa Lohndumping, Diskriminierung, Mobbing, sexuelle Belästigung, etc.). Demgegenüber zielt Whistleblowing vielmehr auf die Verhinderung von Wirtschaftskriminalität (Korruption, Bestechung, Finanzbetrug, gesundheitsgefährdende Produkte für Kund*innen, etc.) ab.

Geschützt sind natürliche Personen, die aufgrund einer beruflichen Verbindung zur Fachhochschule Salzburg GmbH Informationen über Rechtsverletzungen erlangt haben (Arbeitnehmer*innen, Bewerber*innen, Praktikant*innen, Selbstständige inkl. freie Dienstnehmer*innen, Mitglieder von Organen, Anteilseigner*innen, Arbeitskräfte von Subunternehmen und Lieferant*innen), aber etwa auch natürliche Personen, die Hinweisgeber*innen unterstützen (z.B. Mitglieder des Betriebsrats, Arbeitskolleg*innen) oder natürliche Personen im Umkreis von Hinweisgeber*innen, die von nachteiligen Folgen betroffen sein könnten.

Interne Meldestelle

Einlangende Hinweise werden von der an der Fachhochschule Salzburg GmbH eingerichteten Whistleblowing-Meldestelle (interne Meldestelle) erfasst und bearbeitet. Die interne Meldestelle besteht aus speziell geschulten Personen, die weisungsfrei tätig sind und bei der Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unparteilich vorzugehen haben.

Die interne Meldestelle ist für Mitarbeiter*innen sowie andere geschützte Personen unter der folgenden E-Mail-Adresse erreichbar: whistleblowing@fh-salzburg.ac.at. Über diesen Mail-Account können Hinweise per E-Mail übermittelt oder Termine für eine persönliche Vorsprache (sofern von Hinweisgeber*innenseite gewünscht) vereinbart werden. Bei der Abgabe von Hinweisen wird durch technische Sicherheitsmaßnahmen die Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation gewährleistet.

Die interne Meldestelle unterliegt strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf gemeldete Sachverhalte, einschließlich des Schutzes der Identität von Hinweisgeber*innen und aller von Hinweisen betroffenen Personen. Auf die gemeldeten Daten können ausschließlich die Mitarbeiter*innen der internen Meldestelle zugreifen, andere Personen (insbesondere auch die Mitglieder der Geschäftsleitung) sind weder rechtlich noch EDV-technisch zum Zugriff befugt.

Hinweise sollen in erster Linie an die interne Meldestelle gegeben werden (vor externen Meldestellen und Veröffentlichung).

Rechtlicher Schutz vor Benachteiligungen

Personen, die Hinweise einbringen und zum Zeitpunkt der Einbringung auf Basis eines durchschnittlichen Allgemeinwissens (ohne juristische Kenntnisse) berechtigterweise davon ausgehen, dass die von ihnen gegebenen Hinweise

  • der Wahrheit entsprechen und
  • in den Geltungsbereich des gesetzlichen Hinweisgeber*innenschutzes fallen,

sind – selbst wenn ihre Identität von Ihnen selbst offengelegt oder aus anderen Gründen bekannt wird – gesetzlich ausdrücklich vor arbeitsrechtlichen Benachteiligungen oder sonstiger Druckausübung geschützt. Demnach ist jegliche Maßnahme (z.B. Kündigung, Versetzung, negative Leistungsbeurteilung, Nötigung, Mobbing, Diskriminierung, etc.), die in Vergeltung eines – im Sinne des vorigen Satzes – berechtigten Hinweises erfolgt, verboten. Nicht geschützt ist hingegen die Einbringung von Hinweisen, die offensichtlich falsch sind.

Strafbestimmungen

Wird eine geschützte Person im Zusammenhang mit einer Hinweisgebung behindert oder zu behindern versucht oder durch mutwillige gerichtliche oder verwaltungsbehördliche Verfahren unter Druck gesetzt oder wird eine Vergeltungsmaßnahme gesetzt oder die Vertraulichkeit verletzt oder wissentlich ein falscher Hinweis abgegeben, liegt eine Verwaltungsübertretung vor (Geldstrafe bis zu € 20.000,-- sowie u.U. auch Schadenersatzforderungen). Bei der Abgabe von wissentlich unberechtigten Hinweisen können auch arbeitsrechtliche Sanktionen in Betracht gezogen werden.

Whistleblowing-Meldestelle (whistleblowing@fh-salzburg.ac.at)

Martina Haring, LLB.oec., LLM.oec. und Mag. Karolina Schempp, BSc, MSc
Fachhochschule Salzburg GmbH

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Informationen über die Einrichtung einer internen Whistleblowing-Meldestelle an der FH Salzburg


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