Zugangsvoraussetzungen Master

Die Zugangsvoraussetzung zu österreichischen FH-Masterstudiengängen (§ 4 Abs 4 FHG) ist durch folgende Vorbildungen nachzuweisen:

  • Abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang ODER
  • Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mind. 3 jährig)

Zusätzlich ist als Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang auch die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen (z.B. Matura, Abitur,...)

Die Auskünfte darüber, welche konkreten Bachelor- bzw. postsekundären Bildungsabschlüsse als facheinschlägige Zugangsvoraussetzung gelten  sowie darüber, ob konkrete Mindest-Anforderungen an ECTS in bestimmten Bereichen gefordert werden, finden Sie unter der Rubrik Zugangsvoraussetzung des jeweiligen Studiengangs bzw. kontaktieren Sie bitte das zuständige Departmentoffice. 

Für Bewerber*innen mit EU-weiter Vorbildungen: Die Nachweise der Zugangsvoraussetzungen für alle Studiengänge mit Studienstart im Wintersemester können spätestens bis zum 31.10. des ersten Semesters vorgelegt werden. Für Studiengänge mit Start im Sommersemester müssen die Zugangsvoraussetzungen bis 15.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden.

Fristen für NON-EU Bewerbungen

Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für Non-EU Bewerber*innen endet bereits am 31.03.! (Ausnahme Studiengang Human-Computer Interaction HCIE-M: Frist endet bereits am 28.02.).
Für Bewerber*innen aus EU-Staaten finden Sie die geltende Bewerbungsfrist je Studiengang direkt auf der jeweiligen Seite "Termine".

Bitte beachten Sie, dass für Non-EU-Bewerber*innen alle geforderten Unterlagen bis zum Ende der Bewerbungsfrist  - wenn notwendig beglaubigt und übersetzt - vorliegen müssen!

Beglaubigung von Urkunden

    Bewerber*innen müssen vor dem Einreichen ihre ausländischen Urkunden beglaubigen lassen, falls keine völkerrechtliche Vereinbarung vorliegt. Bitte entnehmen Sie dem Informationsblatt des BMBWF zur Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen ob  eine Beglaubigung bzw. welche Beglaubigung in Ihrem Fall notwendig ist:

    Hilfreiche Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie außerdem im Infoblatt Beglaubigung für internationale Bewerber*innen (pdf).

    Anzahlung auf die Studiengebühr für Interessent*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat

    Die FH Salzburg hebt von Interessent*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat (alle Staaten außer EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) eine Anzahlung auf die Studiengebühr ein. Davon nicht betroffen sind Interessent*innen für die mit der Paris-Lodron-Universität Salzburg (PLUS) gemeinsam eingerichteten Joint-Studiengänge (HCIE-M - Human-Computer Interaction und AISE-M - Applied Image and Signal Processing.  Interessent*innen die ein Studium an der FH Salzburg aufnehmen, wird die bezahlte Anzahlung auf die Studiengebühr (Studienbeitrag und ÖH-Beitrag) des ersten Semesters angerechnet, andernfalls wird die Anzahlung retourniert. Alle weiteren Regelungen entnehmen Sie der Richtlinie zur Anzahlung auf die Studiengebühr (PDF).

    Siehe auch

    Masterstudiengänge
    Alle Masterstudiengänge im Überblick

    Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-2211 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at.