FH-Kollegium

Das Fachhochschulkollegium nimmt sämtliche Aufgaben des Fachhochschulgesetzes (FHG) in der geltenden Fassung wahr und stellt die Autonomie der Fachhochschule sicher. Die Gesamtleitung obliegt dem Rektorat.

Gruppenbild der Mitglieder des FH Salzburg Kollegiums
Das FH Kollegium der FH Salzburg (v.l.n.r. FH-Vizerektor Günther Grall, Ferdinand A. Schimana, Till Fuhrmeister, Melanie Günther, Reinhard Bauer, Remalia A. Maghiar, Eva Brucker, Julia Schwarzacher, Geja Oostingh, Daniela Molzbichler, Hermann Huber, Markus Leeb, Hermann Rauchenschwandtner, Gerhard Jöchtl, Thomas Heistracher, FH-Rektor Dominik Engel; Nicht im Bild: Hilmar Linder, Aziz Khouni)

Die Mitglieder des FH-Kollegiums

Vorsitz
Dominik Engel, FH-Rektor

Stellvertretender Vorsitz
Günther Grall, FH-Vizerektor

Studiengangsleitung
Reinhard Bauer, Radiologietechnologie
Eva Brucker, Innovation & Management im Tourismus
Till Fuhrmeister, MultiMediaArt
Gerhard Jöchtl, Informationstechnik & System-Management
Hilmar Linder, MultiMediaTechnology
Geja Oostingh, Biomedizinische Analytik

Lehr- und Forschungspersonal
Hermann Huber, Holztechnologie & Holzbau
Markus Leeb, Smart Building
Daniela Molzbichler, Soziale Arbeit
Hermann Rauchenschwandtner, Betriebswirtschaft
Thomas Heistracher, Informationstechnik & System-Management
Julia Schwarzacher, MultiMediaArt

Studierendenvertretung
Melanie Günther, Betriebswirtschaft, Master
Aziz Khouni, Innovation & Management in Tourism, Master
Remalia Andrada Maghiar, Holztechnologie & Holzwirtschaft, Master
Ferdinand Alexander Schimana, MultiMediaTechnology, Master

Stand: 23.12.2023

Geschäftsordnung und Satzung

Gemäß § 10 Abs. 3 Z 10 des Fachhochschulgesetzes (FHG) zählt zu den Aufgaben des Kollegiums die Erlassung einer Geschäftsordnung und einer Satzung im Einvernehmen mit dem Erhalter.

Das FHG legt darüber hinaus fest, dass in der Satzung jedenfalls die Studien- und Prüfungsordnungen, die Wahlordnung für das Kollegium, die Einrichtung allfälliger Arbeitsausschüsse und deren Statuten, Bestimmungen über Präsenzquoten des Kollegiums, Gleichstellungsplan, Bestimmungen über die Einrichtung und Auflassung von Studiengängen und Lehrgängen zur Weiterbildung sowie Richtlinien für die sinngemäße Verwendung von Bezeichnungen des Universitätswesens und über Verleihung von akademischen Ehrungen aufzunehmen sind und dass die Satzung in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist. Zudem ist die Studienberechtigungsprüfung (§ 5 FHG) in der Satzung zu regeln.

Beschwerdekommission des FH-Kollegiums

Laut § 10 Abs 6 FHG haben Studierende und AufnahmewerberInnen die Möglichkeit beim FH-Kollegium Beschwerden gegen Entscheidungen der Studiengangsleitung einzubringen.

Die Beschwerden können persönlich eingebracht werden. Direkte Ansprechperson ist die FH-Kollegiumsleitung:  rektorat@fh-salzburg.ac.at

Zur Bearbeitung etwaiger Beschwerden gegenüber Entscheidungen der Studiengangsleitung kann vom FH-Kollegium eine Beschwerdekommission eingerichtet werden.