Zugangsvoraussetzungen

Der Lehrgang „Evidence-based Nursing“* für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege richtet sich an bereits diplomierte Gesundheits- & Krankenpflege-Personen, die ihre Qualifikation auf das Bachelor-Niveau erweitern möchten.

Als Zugangsvoraussetzung benötigen Sie neben dem Diplom (allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege) auch eine allgemeine Hochschulreife.

Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege

Der Lehrgang zur Weiterqualifikation ist ausschließlich für DGKP offen, die bereits ein Diplom in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege haben. Da die GuKG-Novelle 2023 ausdrücklich auf einen Qualifikationsnachweis in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege abstellt, trifft dies auf die Grundausbildungen in der Kinder- und Jugendlichenpflege und in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege nicht zu. Daher ist für Personen, die über ein Diplom in der Kinder- und Jugendlichenpflege bzw. psychiatrischen Gesundheits- & Krankenpflege verfügen, kein Zugang zum Lehrgang "Evidence-based Nursing" möglich.

Zusatzprüfungen für Personen ohne allgemeine Hochschulreife

Sollten Sie über keine allgemeine Hochschulreife (z.B. Matura) verfügen, so können Sie die Zugangsvoraussetzungen auch über den Weg der facheinschlägigen beruflichen Vorqualifikation mit Zusatzprüfungen erfüllen.

Als ausgebildete diplomierte Gesundheits- & Krankenpflegeperson müssen Sie hierfür Zusatzprüfungen absolvieren. Für alle Personen, die ihr Diplom VOR der Gesetzesnovellierung 1997 absolviert haben, sind dies die Fächer Deutsch (schriftlicher Aufsatz über ein allgemeines Thema) und Englisch 2. Für alle Personen, die ihr Diplom NACH der Gesetzesnovellierung 1997 absolviert haben, ist es das Fach Englisch 2.

Der Nachweis der Zusatzprüfungen ist bis zum Eintritt ins 6. Semester des Bachelorstudiums möglich. Die Zusatzprüfungen können gegebenenfalls auch während des Sommersemesters parallel zum Lehrgang absolviert werden.

Die Zusatzprüfungen selbst können Sie an anerkannten Erwachsenenbildungsinstitutionen (z.B. BFI, VHS) absolvieren. Anerkannt werden hierfür beispielsweise die Teilprüfungen der Studienberechtigungsprüfung, aber auch ein anerkanntes Sprachzertifikat Level B2. Die Kurse dauern je Anbieter und Fach 1-2 Semester. Den Antrag und mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen: Studieren ohne Matura | Studieren beginnen | FH Salzburg (fh-salzburg.ac.at)

Für die Zulassung zu den Zusatzprüfungen füllen Sie bitte unseren "Antrag auf Zulassung zur Zusatzprüfung aus" und senden Sie diesen gemeinsam mit Ihrem DGKP-Diplom und einem Ausweisdokument an studienberatung@fh-salzburg.ac.at 

Bei Fragen zum Zugang ohne Matura wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung (+43 50 2211-2211, studienberatung@fh-salzburg.ac.at

Sprachkenntisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.