Das Aufnahmeverfahren besteht aus folgenden Teilen:

Online-Bewerbung

Die Bewerbung ist ausschließlich online auf der Website der FH Salzburg zwischen 30. Oktober 2026 und 15. Juni 2027 möglich. 

Für Bewerber*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat (= alle Staaten außer EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ist die Bewerbung bis 1. April 2027 möglich. 

Benötigte Unterlagen für die Bewerbung

1. Kopie des Reisepasses / Personalausweises
2. Tabellarischer Lebenslauf
3. Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen
4. Nachweis der Universitätsreife = Reifeprüfungszeugnis / Maturazeugnis
5. Nachweis der Masterreife
     a)    Bachelor- bzw. Diplom-Urkunde / Bescheid *
     b)    Vollständige Erfolgsnachweise / Transcript of Records * bzw. vorläufige Nachweise falls zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vollständig vorhanden
 *    Bewerber*innen mit Vorbildung aus einem EWR Land können diese Dokumente – wenn sie zum Zeitpunkt der Onlinebewerbung noch nicht vorliegen – spätestens bis 31.10.2027 nachreichen.

Zusätzlich für Bewerber*innen mit nicht-deutscher Muttersprache

  • Proof of German language proficiency at level B2 of the Common European Framework of Reference for Languages - MANDATORY for all applicants with mother tongue other than German at the time of application

Zusätzlich für Bewerber*innen mit internationaler Qualifikation (d.h. nicht in Österreich oder Deutschland erworben) 

  • Bewerber*innen müssen vor dem Einreichen ihre nicht in Österreich ausgestellten Urkunden beglaubigen lassen, falls keine völkerrechtliche Vereinbarung vorliegt.
    Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.
  • Der Nachweis der Masterreife muss in beglaubigter Form vorgelegt werden.

Phase 1: Reihung

Reihung der Bewerber*innen unter Berücksichtigung folgender Kriterien

  • Erfüllung der Zugangsvoraussetzung in den Bereichen Informatik und Betriebswirtschaftslehre (Gewichtung 50%)
  • Durchschnittlicher bisheriger Studienerfolg  im Bachelorstudium (Gewichtung 50%)

Im Zuge der Phase 1 können Bewerber*innen aus dem Aufnahmeverfahren ausgeschieden werden, wenn im Rahmen der Bewertung nicht die Hälfte der in dieser Phase maximal zu vergebenden Punkte erreicht wird.

Phase 2: Bewerbungsgespräch

Bei dem Gespräch lernen wir Sie kennen und können auch Ihre offenen Fragen klären. Das Bewerbungsgespräch dauert ca. 15 Minuten. Im Gespräch werden die eingereichten Unterlagen und Vorkenntnisse sowie vertiefend die Motivation und persönliche Interesse besprochen.

Hier wird auch besonders auf die Doppelbelastung von Studium und Beruf hingewiesen sowie die zeitlichen Rahmenbedingungen der Bewerber*innen thematisiert.

Entscheidung über die Aufnahme

Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt über eine Gewichtung der Aufnahmekriterien aus Phase 1 (50%) und Phase 2 (50%). Abhängig von Art und Inhalt der Vorkenntnisse, werden die Art und Anzahl der zu belegenden niveauangleichenden Pflichtmodule festgelegt und samt der Frist an den/die Bewerber*in kommuniziert. Bis Studienbeginn wird eine Warteliste von Bewerber*innen, die das Aufnahmeverfahren durchlaufen haben, geführt.

Info für Bewerber*innen mit Vorbildung aus Drittstaaten/Non-EU: 
Bitte beachten Sie, dass für Non-EU-Bewerber*innen die Bewerbungsfrist 1. April ist. Bis zu diesem Datum müssen alle geforderten Unterlagen  - wenn notwendig beglaubigt und übersetzt - vorliegen!
Bitte beachten Sie die Richtlinie zur Anzahlung auf die Studiengebühr für Bewerber*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat (PDF). 

Haben Sie Fragen?

Unsere Kollegin freut sich darauf, von Ihnen zu hören:
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Veronika Kaiser

Admission Service
M: office.it@fh-salzburg.ac.at
T: 0043 (0) 50 2211-6060