AQ Austria Jahresberichte

Alle Fachhochschulen sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich bis Ende März einen Bericht über die Entwicklung im abgelaufenen Studienjahr an die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) zu übermitteln und diesen Bericht auch zu veröffentlichen. Im Folgenden finden Sie die Jahresberichte (gem. Fachhochschulgesetz § 23, Abs 2 und FH-Jahresberichtsverordnung).