Zugangsvoraussetzungen

Der Studiengang ist bei Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen ohne Unterschied des Geschlechts, der sozialen Herkunft, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung und der Staatsbürgerschaft allgemein zugänglich.

Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang MultiMediaTechnology können die Zugangsvoraussetzungen wie folgt erfüllen:

Allgemeine Hochschulreife (z.B. durch Matura oder deutsche Hochschulreife)

Studieren ohne Matura oder deutscher Hochschulreife

a) Studienberechtigungsprüfung

Der Studiengang MultiMediaTechnology ist der Studienrichtungsgruppe "Ingenieurwissenschaftliche Studien" zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe die Pflichtfächer schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Mathematik 2 sowie zwei Wahlfächer (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs).

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Allgemeine Informationen zum Zugang mit beruflicher Qualifikation wie beispielsweise einem facheinschlägigen Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

Als einschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelor MultiMediaTechnology zählen beispielsweise

Lehrabschluss Lehrberufsgruppe Informatik | IT | Kommunikationstechnik

  • Applikationsentwicklung – Coding
  • EDV-Kaufmann / EDV-Kauffrau
  • Informationstechnologie – Schwerpunkt Betriebstechnik
  • Informationstechnologie – Schwerpunkt Systemtechnik
  • Mechatronik
  • Veranstaltungstechnik

Lehrabschluss Lehrberufsgruppe Medien | Druck | Design

  • Medienfachkraft – Schwerpunkt Digitalmarketing
  • Medienfachkraft – Schwerpunkt Grafik und Print
  • Medienfachkraft – Schwerpunkt Video- und Audiogestaltung
  • Medienfachkraft – Schwerpunkt Webdesign

Abschluss facheinschlägiger berufsbildender mittlerer Schule (BMS):

  • Fachschulen für technische Berufe (3- oder 4-jährig)
  • Werkmeister*in für Halbleitertechnologie
  • Werkmeister*in für Informationstechnologie
  • Werkmeister*in für Mechatronik

Mind. 5-jähige facheinschlägige Berufserfahrung

  • Abschluss der elften Schulstufe und nachgewiesene einschlägige berufliche Tätigkeit in den Bereichen Softwareentwicklung, Webentwicklung oder Gameprogrammierung

Zu den genannten beruflichen Qualifikationen (Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule, facheinschlägige Berufserfahrung) sind die Zusatzprüfungen Deutsch (Aufsatz), Mathematik 2 und Englisch 2 zu absolvieren. Die Zusatzprüfungen sind bis Studienbeginn (Stichtag 30.10.) nachzuweisen.

Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

c) Deutsche Fachhochschulreife

Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelor MultiMediaTechnology wird die Deutsche Fachhochschulreife im Bereich „Technik“, „Gestaltung“ und “Wirtschaft*" anerkannt, wenn auch eine einschlägige berufliche Qualifikation erworben wurde. In diesem Fall sind keine Zusatzprüfungen zu absolvieren. Bei facheinschlägigem  Praktikum (z.B. Kreativwirtschaft, Digitalwirtschaft) können auch andere Fachrichtungen akzeptiert werden. Die Entscheidung obliegt der Studiengangsleitung.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-2211 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at.

* Inhalte vorbehaltlich laufender Studiengangsaktualisierungen, Tippfehler und Irrtümer (Stand 13.01.2023)