Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades als gleichwertig mit einem entsprechenden österreichischen Studienabschluss. Personen, die in der Gesundheits- und  Krankenpflege arbeiten möchten und einen Studienabschluss außerhalb eines EU-Mitgliedstaates vorweisen, können über Universitäten/Fachhochschulen nostrifiziert werden. Das Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege bietet die Möglichkeit, Kompensationsmaßnahmen an der FH Salzburg zu absolvieren. 

Studienform:berufsermöglichend (Die Lehrveranstaltungen finden alle zwei Wochen donnerstags statt.)
Dauer:ca. 6 Monate (nächster Start voraussichtlich im Herbst 2025) 
Studienort:Campus Urstein (Wissenspark)
Abschluss:Erreichung der Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des Nostrifizierungsverfahrens + Berufsberechtigung
Achtung: Je nach individuell vorgeschriebenen Kompensationsmaßnahmen kann das Absolvieren zusätzlicher Lehrveranstaltungen oder Praktika erforderlich sein. 
Kosten:2.000 Euro bei mind. 15 Teilnehmer*innen (bei geringerer Teilnehmer*innenzahl erhöht sich die Teilnahmegebühr) + 150 € Nostrifizierungstaxe
Unterrichtssprache:Deutsch (Zugangsvoraussetzungen: Deutschlevel B2)

Warum ein Basismodul zur Nostrifizierung für Gesundheits- und Krankenpflege?

Die Nostrifizierung ist ein Verfahren, bei dem ausländische Diplome und Studienabschlüsse in Österreich anerkannt werden. Das Ziel ist es, festzustellen, ob der Abschluss mit einem vergleichbaren österreichischen Studium gleichwertig ist. Durch geeignete Kompensationsmaßnahmen soll eine Gleichwertigkeit hergestellt werden. 

Nach erfolgreicher Nostrifizierung sind Sie berechtigt, in Österreich in Ihrem erlernten Beruf zu arbeiten oder ein weiterführendes Studium aufzunehmen. Dieses Verfahren ist insbesondere für Berufe relevant, bei denen ein anerkannter Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist, wie im Gesundheitsbereich. 

Gemäß den behördlichen Vorgaben haben wir nach vollständigem Antrag und bezahlter Taxe drei Monate Zeit, um den Bescheid zu erstellen.

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Nostrifizierung an der FH Salzburg

Weitere Infos zur Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse, den Antrag sowie die Vollmacht (falls Sie von einer Agentur vertreten werden), finden Sie auf dieser Unterseite.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Bei der Nostrifizierung geht es darum, ausländische Abschlüsse und Qualifikationen in Österreich anzuerkennen und ihre Gleichwertigkeit mit österreichischen Bildungsabschlüssen zu prüfen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Ausbildung, die im Ausland erworben wurde, den Anforderungen und Standards in Österreich entspricht, insbesondere in bestimmten Berufen, in denen eine gesetzliche Anerkennung erforderlich ist.

Die Nostrifizierung stellt also fest, ob ein ausländischer Abschluss in Österreich als gleichwertig anerkannt wird, sodass die Person in ihrem erlernten Beruf arbeiten oder ein weiteres Studium in Österreich fortsetzen kann. Sie ermöglicht es Menschen, die ihre Ausbildung im Ausland abgeschlossen haben, ihre Qualifikationen auch hierzulande zu nutzen.

Ein Antrag wird ohne unnötige Verzögerung bearbeitet. In analoger Anwendung des § 90 Universitätsgesetzes entscheidet die Leitung des Kollegiums der Fachhochschule spätestens drei Monate nach vollständiger Einbringung aller Unterlagen.

  1. Antrag auf Nostrifizierung eines ausländischen Studienabschlusses
    Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an studienrecht@fh-salzburg.ac.at. Die inhaltliche Bearbeitung des Antrags auf Nostrifizierung erfolgt erst ab vollständigem Einlangen sämtlicher Unterlagen bei der FH Salzburg. Für eine persönliche Antragstellung ist eine Terminvereinbarung notwendig.
  2. Prüfung des Antrags
    Bei der Nostrifizierung wird gemäß § 6 Abs 6 und Abs 7 FHG geprüft, ob das ausländische Studium des*der Antragstellers*in hinsichtlich der Anforderungen, des Gesamtumfanges, sowie der Studieninhalte so aufgebaut ist, dass es mit dem im Antrag genannten inländischen Fachhochschul-Studiengang als gleichwertig anzusehen ist. Dazu wird ein Gutachten in Auftrag gegeben.
  3. Online-Bewerbung für das Basismodul
    Wenn ein positives Gutachten vorliegt ist es notwendig, sich online für das Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege anzumelden. Alle Informationen dazu erhalten Sie per Mail. 

Studierende, die durch eine Agentur vertreten sind, sollten sich direkt an die Agentur wenden, um Informationen zum Visumsverfahren im Zusammenhang mit der Nostrifizierung ihres Abschlusses zu erhalten. 

Alle anderen Studierenden können sich auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Inneres und der Website Study in Austria  über die Anforderungen und den Ablauf der Visumsbeantragung beraten lassen. 

Die Anerkennung bezieht sich darauf, dass ein ausländischer Studienabschluss in Österreich grundsätzlich als gleichwertig mit einem österreichischen Abschluss betrachtet wird. Dies gilt insbesondere für die Zulassung zu bestimmten Berufen oder für den Zugang zu weiterführenden Studiengängen. Die Anerkennung ist ein formeller Prozess, bei dem festgestellt wird, dass der ausländische Abschluss inhaltlich den österreichischen Standards entspricht.
In Österreich erfolgt die Anerkennung in vielen Fällen automatisch und ist für den Arbeitsmarkt oder für die Fortsetzung des Studiums ausreichend, ohne dass zusätzliche Prüfungen oder Nachweise erforderlich sind. Die Anerkennung ist häufig der erste Schritt, um mit einem ausländischen Abschluss in Österreich zu arbeiten. 
Eine Anerkennung des Studienabschlusses Bachelor in einem Pflegeberuf ist für all jene möglich, die ihre Ausbildung in einem EU Land absolviert haben. Die Anerkennung muss beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz beantragt werden.

Die Nostrifizierung hingegen ist ein spezifisches Verfahren, das dann erforderlich wird, wenn ein ausländischer Abschluss nicht ohne Weiteres anerkannt werden kann. Bei der Nostrifizierung wird der ausländische Abschluss einer detaillierten Prüfung unterzogen, um festzustellen, ob er in Österreich einem vergleichbaren Abschluss entspricht. Gegebenenfalls müssen Studierende zusätzliche Prüfungen ablegen oder Studieninhalte nachholen, um die Gleichwertigkeit herzustellen.
Die Nostrifizierung ist insbesondere dann erforderlich, wenn der Abschluss für die Ausübung eines reglementierten Berufs notwendig ist (z. B. im Gesundheitswesen). Hier wird geprüft, ob der Abschluss die Anforderungen der österreichischen gesetzlichen Bestimmungen für den Beruf erfüllt.

Zusammengefasst bedeutet das:

Anerkennung = Prüfung der Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit einem österreichischen Abschluss.

Nostrifizierung = Ein formelles Verfahren, bei dem der Abschluss geprüft und ggf. angepasst wird, um die Gleichwertigkeit mit einem österreichischen Abschluss zu bestätigen.

Die Finanzierung des Kurses im Rahmen der Nostrifizierung kann auf verschiedene Weise erfolgen:

  1. Arbeitgeberfinanzierung:
    Bei vielen Studierenden, die ihren Abschluss nostrifizieren möchten, übernehmen die Arbeitgeber*innen einen Teil oder die gesamten Kosten. Dies ist besonders in Berufen der Fall, bei denen eine nostrifizierte Qualifikation erforderlich ist, um im Beruf arbeiten zu können. Arbeitgeber finanzieren oft die notwendigen Schritte zur Nostrifizierung oder bieten Unterstützung durch die Übernahme von Studiengebühren und anderen damit verbundenen Kosten an.
  2. Vertragliche Vereinbarungen mit Agenturen:
    In vielen Fällen haben Studierende, die durch eine Agentur vertreten werden, eine vertragliche Vereinbarung, bei der die Agentur die Kosten für die Nostrifizierung übernimmt oder einen Teil der finanziellen Belastung trägt. Solche Vereinbarungen sind häufig Teil des Dienstleistungsvertrags mit der Agentur.
  3. Selbstfinanzierung:
    Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für die Nostrifizierung und das Studium selbst zu tragen. Studierende, die nicht durch einen Arbeitgeber oder eine Agentur unterstützt werden, können die Gebühren und andere Kosten aus eigenen Mitteln decken. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Institution oder Agentur genau über die verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu informieren, um die für den eigenen Fall beste Lösung zu finden.

Das Basismodul Nostrifizierung Gesundheits- und Krankenpflege dauert ca. sechs Monate. Die Lehrveranstaltungen finden zum Großteil alle zwei Wochen donnerstags (ganztags) statt. 

Das Curriculum finden Sie hier

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