Nostrifizierung

Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse

Eine Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines inländischen Studienabschlusses durch das für Studienangelegenheiten zuständige Organ einer Universität bzw. im Falle der Fachhochschule durch die Leitung des Fachhochschul-Kollegiums.

Mit der Nostrifizierung wird der im Ausland erworbene Studienabschluss dem entsprechenden österreichischen samt allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten gleichgestellt. Das bedeutet die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss, das Recht auf Führung des entsprechenden österreichischen akademischen Grades und die Berechtigung zur Ausübung eines Berufes, der in Österreich mit einem Studienabschluss verbunden ist.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Schweiz ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich und auch nicht möglich, da der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt ist und die Angehörigen dieser Staaten einen unmittelbaren Berufszugang haben. In diesen Fällen kommt die  berufliche Anerkennung durch die zuständige Behörde in Frage (vgl.: www.berufsanerkennung.at).

Für die Zulassung zu einem weiterführenden Studium an Fachhochschulen bzw. Universitäten in Österreich ist keine Nostrifizierung erforderlich, da die Zugangsvoraussetzungen durch ein gleichwertiges Studium an einer inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung erfüllt werden.

Siehe auch