Ja, die fachspezifischen Inhalte des Lehrgangs entsprechen der früheren Sonderausbildung. Mit der GUK-Novelle 2016 wurden die bestehenden Sonderausbildungen in Spezialisierungen umbenannt die in Form von Lehrgängen angeboten werden. Die dazugehörige Ausbildungsverordnung wurde bis dato nicht angepasst daher entsprechen die fachspezifischen Inhalte der gesetzlichen Grundlage der früheren Sonderausbildung.

Die Inhalte setzten sich zusammen aus:

  • fachspezifischen Inhalten (je nach Spezialisierung – Kinder- und Jugendlichenpflege oder Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege),
  • spezialisierungsübergreifenden Inhalten (Stärkung der Interdisziplinarität der beiden Pflegefachgebiete) und
  • wissenschaftlichen Inhalten (akademischer Lehrgang).

Nein, Sie entscheiden sich bei der Bewerbung zum Lehrgang, welche Spezialisierung Sie machen möchten. Entweder die Spezialisierung Kinder und Jugendlichenpflege (KJP) oder die Spezialisierung Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege (PGK).

Ja, in den spezialisierungsübergreifenden Fächern werden die Lehrgangsteilnehmer*innen aus beiden Spezialisierungen unterreichtet. Dies betrifft beispielsweise Inhalte zur Kinder- und Jugendlichen Psychiatrie, Supervision, usw..

Weil es sich um einen akademischen Lehrgang handelt. Die Ergänzung von grundlegenden, wissenschaftlichen Fächern zusätzlich zur fachspezifischen Ausbildung entspricht dem aktuellen, akademischen Niveau und ermöglicht den Einstieg in weiterführende Studienangebote nach Abschluss des Lehrgangs.

Viele! Die Lehre und Betreuung findet berufsbegleitend, geblockt und in Kleingruppen statt. Sie haben engen Austausch mit der jeweils anderen Spezialisierung. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie Akademische Expert*in in Ihrer gewählten Spezialisierung. Sie studieren in Salzburg!

Über alle drei Semester gibt es je nach Spezialisierung vier Blockwochen (Montag – Freitag oder Samstag).

Semesterwochenstunden (SWS) sind die Stunden in denen Sie Input von Vortragenden in Blockwochen/Präsenztagen erhalten.

1 SWS = 14 Unterrichtseinheiten pro SWS

1 Unterrichtseinheit = 45 min daher entspricht 1 SWS = 10,5 Stunden

European Credit Transfer System (ECTS) sind die Stunden, die Sie im Selbststudium (Workload), also in selbständiger Lernzeit verbringen.

1 ECTS = 25 Stunden Workload

Das ist eine zutiefst individuelle Entscheidung und hängt von der jeweiligen Lebenssituation, möglichen Unterstützungsoptionen und der persönlichen Leistungsfähigkeit ab. Die Lehrgangsleitung geht davon aus, dass eine 50%-75%ige Anstellung, idealerweise im Feld der jeweiligen Spezialisierung, neben dem Lehrgang möglich sein sollte. Die Teilnehmer*innen des Jahrgangs 2021-2022 haben zum Teil in Vollzeit studiert und dies als sehr fordernd beschrieben.

Abschluss einer 3-jährigen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung (egal ob Abschluss einer Allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung, einer Kinder- und Jugendlichenpflegeausbildung (bei Interesse für Spezialisierung PGK), einer psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung (bei Interesse für KJP) oder Bachelorabschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege.

Neben der Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen gibt es ein Bewerbungsgespräch mit der Lehrgangsleitung.

Es müssen 1000 Stunden in unterschiedlichen Bereichen absolviert werden. Praktika können auch in einem Anstellungsverhältnis absolviert werden. Die Praktika sollen Ihnen ermöglichen, dass Sie ein vollständiges Bild der Aufgabenbereiche einer Kinder- und Jugendlichen-Pflegeperson in der Praxis bekommen. Bereiche und Praktikumsorte werden individuell zwischen Lehrgangsleitung/zuständiger Praktikumsbetreuung und den Teilnehmer*innen vereinbart.  

Praktikumsbereiche sind:

  • Allgemeine Kinderabteilung (360 Stunden)
  • Kinderchirurgische Abteilung (200 Stunden)
  • Früh- und Neugeborenenabteilung (280 Stunden)
  • Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung von Kindern und Jugendlichen (160 Stunden)

Es müssen 800 Stunden in unterschiedlichen Bereichen absolviert werden. Praktika können auch in einem Anstellungsverhältnis absolviert werden. Die Praktika sollen Ihnen ermöglichen, dass Sie ein vollständiges Bild der Aufgabenbereiche einer Kinder- und Jugendlichen-Pflegeperson in der Praxis bekommen. Bereiche und Praktikumsorte werden individuell zwischen Lehrgangsleitung/zuständiger Praktikumsbetreuung und den Teilnehmer*innen vereinbart.

Praktikumsbereiche sind:

  • Akut-, Subakut und Langzeitpsychiatrie (240 Stunden)
  • Neurologie, Neurochirurgie (200 Stunden)
  • Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung (200 Stunden)
  • Wahlpraktikum (160 Stunden)

Nein, die Praktika müssen von Ihnen selbständig organisiert werden. Die Organisation sollten Sie bitte erst nach der Besprechung mit der Lehrgangsleitung beginnen, da die Lehrgangsleitung mit Ihnen individuell vereinbart in welchen Bereichen der Spezialisierung Praktikumsstunden zu leisten sind. Dabei wird auf Ihre bisherigen Erfahrungen und Ihre Bereichswünsche soweit möglich geachtet.

Bei der Organisation der Praktika haben Sie grundsätzlich freie Hand, aber Sie müssen einen schriftlichen Nachweis (unterzeichneter Stundenzettel) über die vereinbarten Praktikumsstunden in den vereinbarten Bereichen der Spezialisierung erbringen. Ob Sie nun Ihre Praktika in Form von Blöcken machen, oder an einzelnen Tagen Ihre Praktikumsstunden absolvieren, ist Ihnen überlassen bzw. mit der Praktikumsstelle zu vereinbaren. Wenn Sie in einem Bereich der Spezialisierung arbeiten, kann ein Teil der Praktikumsstunden auch an Ihrem Arbeitsort abgeleistet werden, sofern dies Ihr Arbeitgeber zulässt.

Die Finanzierung des Lehrgangs liegt in der Verantwortung der Lehrgangsteilnehmer*innen. Sie können bei Ihren Arbeitgeber*innen um Unterstützung anfragen. Wir empfehlen Ihnen eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen und die Ausgaben für den Lehrgang dort anzugeben. Sie können sich bezüglich Weiterbildungsunterstützungen wie Bildungskarenz, Bildungsteilzeitkarenz, den Bildungscheck (für Salzburger*innen) usw. erkundigen.

Für die Zulassungen für die Abschlussprüfungen brauchen Sie einen positiven Abschluss und korrekten Stundennachweis über alle vereinbarten Praktikumsstunden. Sie müssen mindestens 80% aller Tätigkeiten im Fertigkeitenkatalog erfüllt haben. Die insgesamt drei pflegerischen Fallbeschreibungen (über drei Semester), sowie alle Lehrveranstaltungen müssen positiv abgeschlossen sein.

Das ist ein Katalog in dem pflegerische Fertigkeiten bzw. Tätigkeiten, die in den Bereichen der jeweiligen Spezialisierung erbracht werden, aufgelistet sind. Neben den angeführten Fertigkeiten muss von einer Pflegeperson mit einem Abschluss in der jeweiligen Spezialisierung, angegeben und bezeugt werden, dass die jeweilige Fertigkeit von den Lehrgangsteilnehmer*innen in der pflegerischen Praxis (1) beobachtet, (2) unter Anleitung durchgeführt, oder (3) selbständig durchgeführt wurden. Die Fertigkeitenkataloge für die beiden Spezialisierungen an der FH Salzburg wurden in Zusammenarbeit mit Pflegepersonen aus den Spezialisierungen erstellt.

Das ist eine schriftliche Auseinandersetzung mit einem anonymisierten Fall aus der pflegerischen Praxis. Je nach Aufgabenstellung müssen verschiedenste Aspekte dieses Falls beschrieben und kritisch hinterfragt werden. Für diese kritische Bewertung der einzelnen Aspekte werden aktuelle Studienergebnisse, oder aktuelle Fachliteratur herangezogen. Dadurch entsteht eine Darstellung der Vernetzung zwischen dem Fall aus der Praxis und evidenzbasiertem Wissen.