Die Inhalte setzten sich zusammen aus:

  • spezialisierungspezifischen Inhalten (je nach Spezialisierung – Kinder- und Jugendlichenpflege oder Psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege)
  • spezialisierungsübergreifenden Inhalten (geltend für alle Spezialisierungsangebote)

Ja, die fachspezifischen Inhalte des Lehrgangs entsprechen der früheren Sonderausbildung. Mit der GUK-Novelle 2016 wurden die bestehenden Sonderausbildungen in Spezialisierungen umbenannt, die in Form von Lehrgängen angeboten werden. Die dazugehörige Ausbildungsverordnung wurde bis dato nicht angepasst, daher entsprechen die fachspezifischen Inhalte der gesetzlichen Grundlage der früheren Sonderausbildung.

Ja, in den spezialisierungsübergreifenden Fächern werden die Lehrgangsteilnehmer*innen aus beiden Spezialisierungen gemeinsam unterrichtet. Dies betrifft beispielsweise Inhalte zur Kinder- und Jugend-Psychatrie, zu wissenschaftlichen Kompetenzen, zu Beratung und Anleitung usw.

Die wissenschaftliche Grundqualifizierung ist in der Spezialisierungsverordnung zu § 17 GuKG explizit enthalten. Die Ergänzung von grundlegenden, wissenschaftlichen Fächern zusätzlich zur fachspezifischen Ausbildung entspricht dem aktuellen akademischen Niveau und ermöglicht den Einstieg in weiterführende Studienangebote nach Abschluss des Lehrgangs. 

Viele! Lehre und Betreuung finden berufsbegleitend, geblockt und z.T. in Kleingruppen statt. Der Austausch mit Berufskolleg*innen aus anderen Einrichtungen und Bundesländern erweitert den eigenen Horizont. Nach Abschluss des Lehrgangs sind Sie Akademische Expert*in in Ihrer gewählten Spezialisierung. Zudem: Sie studieren dort, wo andere Urlaub machen: in Salzburg! 

Eine Semesterwochenstunde (SWS) besteht aus 14 Unterrichtseinheiten (á 45 min). Diese Zeiten sind als Präsenz-Unterricht verplant. 

European Credit Transfer System (ECTS) beziffern den gesamten Workload eines Bildungsprogrammes, wobei 1 ECTS 25 Stunden Workload umfasst. Die ECTS setzen sich aus Präsenzzeiten (Unterricht) und Nicht-Präsenzzeiten (eigenständige Vertiefung, Vorbereitung, Hausarbeiten, …) zusammen.  

Das ist eine zutiefst individuelle Entscheidung und hängt von der jeweiligen Lebenssituation, möglichen Unterstützungsoptionen und der persönlichen Leistungsfähigkeit ab. Erfahrungsgemäß ist eine 50%-75%ige Anstellung, idealerweise im Feld der jeweiligen Spezialisierung, neben dem Lehrgang gut möglich. 

Mit der neuen Spezialisierungs-Verordnung wurden die bis dato geltenden Praktikumsstunden deutlich reduziert.  

Siehe Curriculum

Die individuelle Praktikumsplanung pro Teilnehmer*in (gemeinsam mit der Lehrgangsleitung) ermöglicht eine große Flexibilität. 

Es müssen  GuK-SV §16 insgesamt 800 Stunden in unterschiedlichen Bereichen absolviert werden. Praktika können auch in einem Anstellungsverhältnis absolviert werden. Die Praktika sollen Ihnen ermöglichen, dass Sie ein vollständiges Bild der Aufgabenbereiche einer Kinder- und Jugendlichen-Pflegeperson in der Praxis bekommen. Bereiche und Praktikumsorte werden individuell zwischen Lehrgangsleitung/zuständiger Praktikumsbetreuung und den Teilnehmer*innen vereinbart.

Praktikumsbereiche sind:

  • Akut-, Subakut und Langzeitpsychiatrie (240 Stunden)
  • Neurologie, Neurochirurgie (200 Stunden)
  • Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung (200 Stunden)
  • Wahlpraktikum (160 Stunden)

Nein, die Praktika müssen von Ihnen selbständig organisiert werden. Die Organisation sollten Sie bitte erst nach der Besprechung mit der Lehrgangsleitung beginnen, da die Lehrgangsleitung mit Ihnen individuell vereinbart, in welchen Bereichen der Spezialisierung Praktikumsstunden zu leisten sind. Dabei wird auf Ihre bisherigen Erfahrungen und Ihre Bereichswünsche so weit wie möglich geachtet.

Die Finanzierung des Lehrgangs liegt in der Verantwortung der Lehrgangsteilnehmer*innen. Häufig bieten die Arbeitgeber*innen eine finanzielle und zeitliche Unterstützung. Empfehlenswert ist außerdem, eine Arbeitnehmerveranlagung zu machen und die eigenen Ausgaben für den Lehrgang dort anzugeben. Weitere Informationen zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten bieten u.A. AMS, AK, WK, …. 

Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt einen positiven Abschluss aller Lehrveranstaltungen und der Praktika voraus.