Planen Sie, Ihren Studienabschluss bei uns an der FH Salzburg zu machen? Wenn Sie Ihren Schul- oder Hochschulabschluss außerhalb Österreichs oder Deutschlands erworben haben und an der FH Salzburg studieren möchten, sind Sie hier genau richtig. Diese Seite soll Sie durch alle Schritte Ihres Weges als internationale*r Studienbewerber*in begleiten. Hier finden Sie wichtige Informationen darüber, wie Sie sich bewerben und die Voraussetzungen erfüllen können, was Sie vor Ihrer Ankunft vorbereiten sollten und was Sie nach Ihrer Ankunft erwartet.

Die Studierenden der FH Salzburg sind Teil einer lebendigen, internationalen Studierendengemeinschaft mit Menschen aus Österreich und der ganzen Welt. Durch exzellente, praxisnahe Lehre und Forschung sind Sie eng mit der Spitze der österreichischen und europäischen Industrie & Wirtschaft vernetzt.
Auch außerhalb des Studiums eine top Location: Die Standorte der FH Salzburg befinden sich in den wunderschönen Alpen und nahe bzw. in der Stadt Salzburg mit einigen der weltweit renommiertesten Bühnen für Kunst und Kultur.
An der FH Salzburg gehören Sie dazu.
Bright futures in the making.
Seitenüberblick
Vor der Bewerbung

Bevor Sie Ihre Bewerbung an der FH Salzburg einreichen, sollten Sie sich sorgfältig vorbereiten. Informieren Sie sich über die Zulassungsvoraussetzungen, Fristen und erforderlichen Unterlagen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. In diesem Abschnitt finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für eine erfolgreiche Bewerbung an der FH Salzburg benötigen.
Einzelheiten zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website unter „Bewerbung & Aufnahme” für den jeweiligen Studiengang, für den Sie sich interessieren. Bitte beachten Sie, dass diese detaillierten Informationen möglicherweise nur in deutscher Sprache verfügbar sind, wenn die Unterrichtssprache des gewählten Studiengangs Deutsch ist.
So bewerben Sie sich als internationaler Bewerber*in

Wir haben wichtige Informationen zur Vorbereitung Ihrer Unterlagen, zur Einreichung Ihrer Bewerbung und zum Ablauf des Aufnahmeverfahrens an der FH Salzburg für internationale Bewerber*innen gesammelt. Diese Schritte sollen Ihnen bei der Bewerbung und dem Aufnahmeverfahren helfen und sicherstellen, dass nichts übersehen wird.
Bewerbungsfristen für Bewerber*innen, die keine Staatsbürgerschaft eines EU‑Mitgliedstaates, des EWR oder der Schweiz besitzen oder keine Hochschulzugangsberechtigung bzw. keinen Universitätsabschluss aus einem dieser Länder haben:
Studierende können sich über das Bewerbungsportal bewerben, das jedes Jahr am 30. Oktober öffnet, für einen Studienbeginn im Wintersemester des darauffolgenden Jahres.
Fristen für den Studienbeginn im Wintersemester
- 28. Februar (nur für den Masterstudiengang Human‑Computer Interaction)
- 01. April (alle anderen Studiengänge)
Fristen für den Studienbeginn im Sommersemester
(nur für den Studiengang Gesundheits- & Krankenpflege; Bewerbungsportal öffnet im August)
- 01. November
Alle erforderlichen Unterlagen, einschließlich jener, für die eine Übersetzung und/oder Legalisierung notwendig sind, müssen vor Ablauf der oben genannten Fristen im Bewerbungsportal hochgeladen werden.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nicht bearbeitet werden kann, wenn Ihre Nachweise die Anforderungen nicht erfüllen.
Bewerbungsfristen für Bewerber*innen, die die Staatsbürgerschaft eines EU‑Mitgliedstaates, des EWR oder der Schweiz besitzen oder eine Hochschulzugangsberechtigung bzw. einen Universitätsabschluss aus einem dieser Länder haben:
Studierende können sich über das Bewerbungsportal bewerben, das jedes Jahr am 30. Oktober öffnet, für einen Studienbeginn im Wintersemester des darauffolgenden Jahres.
Fristen für den Studienbeginn im Wintersemester
- Bitte informieren Sie sich auf der Webseite Ihres gewünschten Studienprogramms über die endgültige Bewerbungsfrist, da diese je nach Studiengang variiert.
Fristen für den Studienbeginn im Sommersemester
(nur für den Studiengang Gesundheits- und Krankenpflege; Bewerbungsportal öffnet im August)
- 31. Januar
10 Schritte zum Studium an der FH Salzburg
- Wählen Sie Ihren gewünschten Studiengang mit Hilfe des FH Salzburg Studienfinders aus.
- Prüfen Sie die Zulassungsvoraussetzungen der FH Salzburg sowie die Ihres gewünschten Studienprogramms.
- Bewerben Sie sich im Bewerbungsportal (Bewerbungen werden nur während der Bewerbungsfrist angenommen, siehe Termine und Fristen oben).
- Laden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen hoch (diese variieren je nach Studienprogramm).
- Zahlen Sie gegebenenfalls die Studiengebührenvorauszahlung ein.
- Warten Sie, bis das Studiengangsoffice Ihre Bewerbung geprüft hat.
- Nehmen Sie am Aufnahmeverfahren teil.
- Benachrichtigung über das Ergebnis.
- Nehmen Sie das Angebot der FH an und unterzeichnen Sie den Studienvertrag der FH Salzburg (Seite 10 für Englisch).
- Melden Sie sich gegebenenfalls für einen Studentenwohnheimplatz an, beantragen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung und reisen Sie zu Ihrem neuen Zuhause in Salzburg!
Allgemeine Bewerbungsvoraussetzungen für internationale Bewerber*innen

Um sich als an der FH Salzburg zu bewerben, müssen Sie bestimmte Zulassungskriterien erfüllen. Dazu gehören akademische Qualifikationen, erforderliche Unterlagen und der Nachweis von Englisch- und/oder Deutschkenntnissen. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, um einen reibungslosen Bewerbungsprozess zu gewährleisten.
Zugangsvoraussetzung für EU und internationale Bewerber*innen (außer D) ist ein ausländisches Zeugnis, das einem österreichischen Reifeprüfungszeugnis, einem österreichischen Berufsreifezeugnis oder einem österreichischen Studienberechtigungszeugnis auf Grund einer völkerrechtlichen Vereinbarung oder auf Grund einer Nostrifizierung oder auf Grund der Entscheidung der Studiengangsleitung des Fachhochschul-Studienganges der FH Salzburg im Einzelfall gleichwertig ist.
Gemäß österreichischem Recht (§ 4 FHG) wird die Zulassung zu einem Bachelorstudium gewährt, wenn das Sekundarschulabschlusszeugnis einem österreichischen Zeugnis gleichwertig ist. Die Zulassung kann auch gewährt werden, wenn ein Bewerber bereits ein mindestens dreijähriges Bachelorstudium (180 ECTS) an einer akkreditierten Einrichtung in oder außerhalb Österreichs abgeschlossen hat.
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung bei der Studiengangsleitung liegt und dass in einigen Fällen zusätzliche Prüfungen vorgeschrieben werden, um die Zugangsvoraussetzungen für einen bestimmten Studiengang zu erfüllen. Jeder Fall wird individuell geprüft und Sie werden benachrichtigt, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen.
- Für Bewerber*innen mit EU-weiter Vorbildung: Die Nachweise der Zugangsvoraussetzungen für alle Studiengänge mit Studienstart im Wintersemester können spätestens bis zum 31.10. des ersten Semesters vorgelegt werden. Für Studiengänge mit Start im Sommersemester müssen die Zugangsvoraussetzungen bis 15.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden. Über eine Fristverlängerung entscheidet im Einzelfall die Studiengangsleitung.
Bewerber*innen mit internationaler Vorbildung außerhalb der EU/EWR werden gebeten, alle Nachweise bis zur Bewerbungsfrist am 01.04.* einzureichen. Nachreichungen sind nur bei Sprachnachweisen möglich.
*Ausnahme Human-Computer Interaction: Hier ist die Einreichfrist bereits am 28.02.
Die Zugangsvoraussetzung zu österreichischen FH-Masterstudiengängen (§ 4 Abs 4 FHG) ist durch folgende Vorbildungen nachzuweisen:
- Abgeschlossener facheinschlägiger FH-Bachelorstudiengang ODER
- Abschluss eines gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung (mind. 3 jährig)
Zusätzlich ist als Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang auch die allgemeine Universitätsreife nachzuweisen (z.B. Matura, Abitur,...)
Die Auskünfte darüber, welche konkreten Bachelor- bzw. postsekundären Bildungsabschlüsse als facheinschlägige Zugangsvoraussetzung gelten sowie darüber, ob konkrete Mindest-Anforderungen an ECTS in bestimmten Bereichen gefordert werden, finden Sie unter der Rubrik Zugangsvoraussetzung des jeweiligen Studiengangs bzw. kontaktieren Sie bitte das zuständige Departmentoffice.
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung bei der Studiengangsleitung liegt und dass in einigen Fällen zusätzliche Prüfungen vorgeschrieben werden, um die Zugangsvoraussetzungen für einen bestimmten Studiengang zu erfüllen. Jeder Fall wird individuell geprüft und Sie werden benachrichtigt, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden müssen.
Für Bewerber*innen mit EU-weiter Vorbildungen: Die Nachweise der Zugangsvoraussetzungen für alle Studiengänge mit Studienstart im Wintersemester können spätestens bis zum 31.10. des ersten Semesters vorgelegt werden. Für Studiengänge mit Start im Sommersemester müssen die Zugangsvoraussetzungen bis 15.04. des ersten Semesters nachgewiesen werden.
Alle Bewerber*innen, deren Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur, Matura usw.) oder Bachelor-Abschluss außerhalb Österreichs erworben wurde, müssen je nach Land, in dem die Ausbildung absolviert wurde, möglicherweise die folgenden Dokumente beglaubigen und gegebenenfalls beglaubigt übersetzen lassen (siehe Beglaubigung und Legalisierung von Bewerbungsunterlagen, unten):
- Sekundarschulabschlusszeugnis oder -zertifikat
- Sekundarschulzeugnisse und/oder Schulabschlussprüfung
- Hochschulzugangsberechtigung oder gleichwertiger Abschluss (falls zutreffend)
- Je nach Land, in dem die Sekundarschule abgeschlossen wurde, können während der Bewerbungsphase zusätzliche Dokumente angefordert werden.
Für Masterstudiengänge:
- Bachelor-Diplom oder gleichwertiges Diplom (muss ein abgeschlossenes Bachelorstudium von mindestens drei Jahren an einer staatlich anerkannten postsekundären Einrichtung sein)
- Zeugnisse aus dem Bachelor-Studium (oder einem gleichwertigen Studium)
Wenn die oben genannten Dokumente (oder gegebenenfalls andere Abschlussdokumente) nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen sie von einem*einer vereidigten und gerichtlich beglaubigten Übersetzer*in ins Englische oder Deutsche übersetzt werden.
Die FH Salzburg ist für die folgenden Informationen nicht verantwortlich. Die genauesten und aktuellsten Informationen finden Sie in den Zertifizierungsregeln des Bundesministeriums für Bildung der Republik Österreich.
Apostille
Wenn Ihre Dokumente von einer Institution in einem der folgenden Länder ausgestellt wurden, benötigen sie lediglich eine Apostille.
| Übersetzung | Wenn die entsprechenden Dokumente nicht offiziell in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen sie zunächst von einem*einer vereidigten und amtlich beglaubigten Übersetzer*in übersetzt werden. |
| Land | Albanien, Andorra, Angola, Antigua und Barbuda, Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Australien, Bahamas, Bahrain, Barbados, Belarus, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Kanada, Kap Verde, Chile, China (Sonderverwaltungsgebiete Macau und Hongkong), Costa Rica, Kolumbien, Zypern, Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Estland, Fidschi, Georgien, Grenada, Griechenland, Guatemala, Guyana, Honduras, Indien, Irland, Island, Israel, Japan, Kasachstan, Korea (Republik), Lettland, Lesotho, Liberia, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malta, Marshallinseln, Marokko, Mauritius, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mosambik, Namibia, Neuseeland, Nicaragua, Niue, Oman, Panama, Paraguay, Peru, Portugal, Ruanda, Russland, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, San Marino, São Tomé und Príncipe, St. Kitts und Nevis, Saudi-Arabien, Seychellen, Südafrika, Spanien, Suriname, Swasiland, Schweiz, Tonga, Trinidad und Tobago, Türkei, Ukraine, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Uruguay, Vanuatu, Venezuela |
| Zertifikat |
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Vollständige Beglaubigung
Wenn Ihre Dokumente von einer Institution in einem der folgenden Länder ausgestellt wurden, müssen sie vollständig diplomatisch beglaubigt werden.
| Übersetzung | Wenn die entsprechenden Dokumente nicht offiziell in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen sie zunächst von einem*einer vereidigten und amtlich beglaubigten Übersetzer*in übersetzt werden. |
| Land | Algerien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Kamerun, Kambodscha, Zentralafrikanische Republik, China (außer Sonderverwaltungszonen Macao und Hongkong), Ägypten, Äthiopien, Dominikanische Republik, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Heiliger Stuhl, Kambodscha, Kamerun, Kuba, Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak, Jamaika, Jordanien, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kosovo, Kuwait, Laos (Demokratische Volksrepublik), Libanon, Libysch-Arabische Dschamahirija, Madagaskar, Malaysia, Malediven, Mali, Jemen, Souveräner Malteserorden, Mauretanien, Föderierte Staaten von Mikronesien, Mongolei, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Palästinensische Autonomiebehörde, Palau, Papua-Neuguinea, Philippinen, Salomonen, Senegal, Sierra Leone, Sambia, Singapur, Sri Lanka, Arabische Republik Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Vereinigte Republik Tansania, Thailand, Timor-Leste (Osttimor), Togo, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Usbekistan, Simbabwe |
| Zertifikat | Alle Dokumente aus den oben aufgeführten Ländern erfordern eine vollständige diplomatische Beglaubigung, da diese Länder keine Abkommen mit Österreich haben. Die Beglaubigung muss auf dem Originaldokument vorhanden sein. Zunächst muss das Dokument den lokalen Beglaubigungsprozess in dem Land durchlaufen, in dem es ausgestellt wurde. Dieser Prozess variiert je nach Land, muss jedoch mit einer Beglaubigung durch das Außenministerium des jeweiligen Landes abgeschlossen werden. Danach muss das Dokument von der zuständigen österreichischen Behörde in diesem Land beglaubigt werden. Notwendige Schritte:
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Juristische Übersetzung
Wenn Ihre Dokumente von einer Institution in einem der folgenden Länder ausgestellt wurden, müssen sie nicht beglaubigt werden. Möglicherweise ist jedoch eine (beglaubigte) Übersetzung erforderlich.
| Übersetzung | Wenn die entsprechenden Dokumente nicht offiziell in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden, müssen sie zunächst von einem*einer vereidigten und amtlich beglaubigten Übersetzer*in übersetzt werden. |
| Land | Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Nordmazedonien, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Schweden, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn |
| Zertifikat | Die oben aufgeführten Länder haben ein bilaterales Abkommen mit Österreich, das ihre Dokumente von der Beglaubigung befreit. Das bedeutet, dass keines der für den Antrag erforderlichen Dokumente beglaubigt werden muss. Das Abkommen gilt auch für Dokumente, die vor Inkrafttreten des Abkommens ausgestellt wurden. |
Hilfreiche Informationen und häufig gestellte Fragen finden Sie außerdem im Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)
Sprachkentnisse Englisch
Für unsere englischen Studiengänge ist ein Sprachniveau Level B2 Zugangsvoraussetzung. Je nach Studiengang kann dies über ein Sprachzertifikat nachgewiesen werden oder wird direkt im Zuge des Aufnahmeverfahrens überprüft.
Folgende Prüfungen werden in der Regel als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache (Level B2) anerkannt:
- TOEFL: mindestens 87 Punkte
- IELTS Academic: Overall Band Score: 6,5 Punkte
- Cambridge English First Certificate (FCE): Ergebnis Level B2
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE): Ergebnis Level B2
- Sprachkompetenznachweis eines universitären Sprachenzentrums auf Niveau B2
- IB Diploma mit Schulfach Englisch
- Ergänzungsprüfung Englisch
- Studienberechtigungszeugnis mit abgelegter Prüfung im Fach Englisch 2
- Studienabschlussurkunde und Transcript of Records/Diploma Supplement eines englischsprachigen Bachelor- oder Masterstudiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung
Sprachkentnisse Deutsch
Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine Voraussetzung für die meisten Studiengänge an der FH Salzburg.
Die erforderlichen Deutschkenntnisse für Studiengänge an der FH Salzburg sind je nach Studiengang unterschiedlich. (Siehe Zugangsvoraussetzungen beim jeweiligen Studiengang).
In den meisten Fällen ist gemäß dem Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ein Nachweis von Level B2 oder C1 gefordert.
- Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
- Erfolgreiche Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung, Ergänzungsprüfung oder Zusatzprüfung hinsichtlich Deutsch (Vorstudienlehrgang an österreichischen Universitäten, anerkannte Erwachsenenbildungseinrichtungen)
- "ÖSD Zertifikat B2" des Österreichisches Sprachdiplom Deutsch
- „TestDaF“ - Test Deutsch als Fremdsprache - mit mindestens Niveaustufe TDN 4 in allen Teilprüfungen
- „Goethe-Zertifikat B2“ des Goethe-Instituts
- telc Deutsch "telc Deutsch B2" oder "telc Deutsch B2 + Beruf"
- Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) - zweite Stufe
- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienwerber*innen (DSH-2)
- ÖIF-Zertifikat B2 (Österreichischer Integrationsfond)
In begründeten Einzelfällen kann die Beurteilung der Sprachkenntnisse durch die zuständige Studiengangsleitung im Zuge des Aufnahmeverfahrens vorgenommen werden.
Studiengebühren und Kosten

Im folgenden finden Sie detaillierte Informationen zu Studiengebühren, zusätzlichen Kosten und potentiellen Finanzierungsmöglichkeiten.
Die FH Salzburg erhebt Studiengebühren in Höhe von 363 Euro pro Semester. Dieser Betrag ist zu Beginn des Studiums zu entrichten (Zahlungsfrist gemäß Studiengebührenrichtlinie).
(Ausnahme: Für die Joint Master Applied Image and Signal Prcoessing und Human-Computer Interaction können doppelte Studiengebühren erhoben werden, da man an der FH Salzburg und an der Universität Salzburg inskribiert ist.)
Hinzu kommt der gesetzliche ÖH-Beitrag in Höhe von 26,20 Euro pro Semester.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Gebühren und Stipendien.
Die FH Salzburg hebt von Interessent*innen mit Vorbildung aus einem Drittstaat (alle Staaten außer EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) eine Anzahlung auf die Studiengebühr ein. Davon nicht betroffen sind Interessent*innen für die mit der Paris-Lodron-Universität Salzburg (PLUS) gemeinsam eingerichteten Joint-Studiengänge (HCIE-M - Human-Computer Interac-tion und AISE-M - Applied Image and Signal Processing. Interessent*innen die ein Studium an der FH Salzburg aufnehmen, wird die bezahlte Anzahlung auf die Studiengebühr (Studienbeitrag und ÖH-Beitrag) des ersten Semesters angerechnet, andernfalls wird die Anzahlung retourniert. Alle weiteren Regelungen entnehmen Sie der Richtlinie zur Anzahlung auf die Studiengebühr (PDF).
Die Fachhochschule Salzburg bietet keine regulären Stipendien an. Hier finden Sie weitere Infos zur Studienfinanzierung für internationale Studierende:
Vor der Ankunft in Salzburg

Die Vorbereitung auf Ihren Umzug nach Salzburg und Ihr Studium an der FH Salzburg ist für einen reibungslosen Start unerlässlich. Organisieren Sie Ihre Unterkunft, planen Sie Ihre Reise und sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente vor Ihrer Abreise. Eine gute Vorbereitung hilft internationalen und einheimischen Studierenden, sich schnell einzuleben und ihr Studium ohne Hindernisse beginnen.
Ende Juli und Anfang August veranstaltet das International Office eine Online-Fragerunde, um Sie auf Ihre Ankunft und Ihren Aufenthalt in Salzburg vorzubereiten.
Die Termine für die Veranstaltung werden Ihnen direkt per E-Mail mitgeteilt (nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung an der FH Salzburg!).
Zu den behandelten Themen gehören:
- Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Österreich
- Wohnmöglichkeiten für Studierende
- Krankenversicherung
- Bankgeschäfte
- Bahntickets
- FHS-Konto/Login/Apps
- Studiengebühren und sonstige Kosten
- …und vieles mehr!
- Die Studierenden sind dafür verantwortlich, sich für die Dauer ihres Studiums an der FH Salzburg selbst eine Unterkunft zu organisieren.
- Die Unterbringung und Vermietung von Unterkünften wird von privaten Organisationen und Personen in der gesamten Region verwaltet. Die FH Salzburg bietet selbst keine Unterkünfte an.
- Die meisten Zimmer in Studentenwohnheimen sind mit einem Bett, einem Schreibtisch und einem Kleiderschrank ausgestattet. Bettwäsche (Laken/Kissen) und Kochutensilien sind nicht enthalten. Einige Unterkünfte, wie z. B. die OeAD, bieten Bettwäschepakete als Zusatzoption an.
Bitte beachten Sie, dass es auf vielen Websites für private Wohnungsanzeigen zahlreiche Betrugsversuche gibt. Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Tipps.
Campus Urstein
Campus Kuchl
Salzburg und Umgebung:
- OeAD Student Housing
- https://www.oejab.at/studierende-jugend/studierendenwohnheime/strubergasse
- https://www.akademikerhilfe.at/de/schwarzes-roessl/19
- https://www.home4students.at/wohnheime-ubersicht/wohnheime-salzburg/glockengasse/
- https://www.egger-lienzheim.at/
- https://www.studentenheimesalzburg.at/
- https://studentenheim.techno-z.at/startseite/
- https://www.tritos.at/
- https://boersen.oeh-salzburg.at/boersen/wohnungsboerse
Vorsicht vor Betrug (SCAMS)
Hier sind einige Tipps, wie man Betrug erkennen kann, die FH Salzburg übernimmt dafür keine Gewähr:
🚩 Häufige Warnsignale
- Zu gut, um wahr zu sein
Die Miete liegt deutlich unter dem üblichen Marktpreis für die Gegend.
Wunderschöne Fotos einer voll möblierten Wohnung zu einem verdächtig niedrigen Preis. - Vermieter*in ist „nicht vor Ort“
Behauptet, er oder sie könne sich nicht treffen, weil er/sie im Ausland, krank oder beruflich unterwegs ist.
Bietet an, die Schlüssel nach Erhalt einer Kaution per Post zu schicken. - Druck, schnell zu handeln
Drängt Sie, sofort Geld zu überweisen.
Sagt, andere Interessenten seien bereit zu zahlen, also müssten Sie sich beeilen. - Keine Besichtigung vor Ort
Weigert sich oder vermeidet es, einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Schickt nur vorab aufgezeichnete Videotouren, oft mit Ausreden. - Geldforderungen von Anfang an
Verlangt Kaution, erste Monatsmiete oder eine Bewerbungsgebühr, bevor Sie einen Mietvertrag unterschrieben oder die Wohnung gesehen haben. - Seltsame Zahlungsmethoden
Fordert Überweisungen, Geschenkkarten, Kryptowährungen oder Apps wie Zelle oder Cash App – ohne formelle Vereinbarung. - Verdächtige Inserate
Schlechte Grammatik oder Rechtschreibfehler in der Anzeige.
Keine genaue Adresse oder nur eine vage Ortsangabe.
Kopierte Texte oder Stockfotos (eine Rückwärtssuche der Bilder kann helfen).
✅ So schützt man sich
- Besichtigen Sie die Wohnung immer persönlich (oder zumindest per Live-Video-Besichtigung – auch wenn Betrüger inzwischen manchmal virtuelle Touren anbieten).
Nutzen Sie seriöse Mietplattformen mit Schutz für Mieter*innen.
Vertrauen Sie Ihrem Bauchgefühl – wenn sich etwas komisch anfühlt, ist es das meistens auch.
Ob Sie ein Visum, eine Aufenthaltsgenehmigung oder beides beantragen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit (welchen Pass bzw. welche Pässe Sie besitzen) ab.
Um herauszufinden, welches Visum oder welche Aufenthaltsgenehmigung Sie benötigen, und um eine Checkliste aller für den Antrag erforderlichen Dokumente (einschließlich des Nachweises über die finanziellen Mittel) zu erhalten, besuchen Sie bitte:
Sobald Sie an der FH Salzburg angenommen wurden, erhalten Sie ein Zulassungsschreiben von Ihrem Studiengang. Dieses Schreiben wird Ihnen spätestens Anfang August zugestellt.
Überprüfen Sie in diesem Schreiben das Datum des Studienbeginns sowie die Termine für die Einführungsveranstaltung. Das Wintersemester startet regulär im September, das Sommersemester im März.
Nicht-EU-/EWR-/CH-Bürger*innen: Sollten Sie eine österreichische Aufenthaltsgenehmigung benötigen (siehe „Beantragung eines Visums und einer Aufenthaltsgenehmigung für Studierende“ oben), müssen Sie eine von den österreichischen Behörden anerkannte Krankenversicherung abschließen.
Es gibt viele Möglichkeiten für eine Krankenversicherung – hier sind die beiden von internationalen Studierenden der FH Salzburg am häufigsten gewählten, die beide die Anforderungen für die österreichische Aufenthaltsgenehmigung für Studierende erfüllen:
- Österreichische Gesetzliche Krankenversicherung (ÖGK)
- Feel Safe Student Health Insurance (Privatversicherung)
EU-/EWR-/CH-Bürger*innen: Theoretisch können Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in jedem EU-Land, einschließlich Österreich, verwenden. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von Ihrer Krankenkasse zu Hause ein S1-Formular ausstellen zu lassen und dieses bei der ÖGK (der österreichischen Krankenkasse) einzureichen. Mit diesem Formular stellt Ihnen die ÖGK eine österreichische e-Card aus, mit der Sie Zugang zu denselben medizinischen Leistungen wie österreichische Staatsbürger haben. Wenn Sie sich nur auf Ihre EHIC verlassen, kann das Leistungsspektrum in Österreich eingeschränkt sein.
Ankommen in Salzburg

Die Ankunft in Salzburg markiert den Beginn Ihrer spannenden Reise an der FH Salzburg. Damit Ihre ersten Tage stressfrei verlaufen, ist es wichtig zu wissen, was Sie bei Ihrer Ankunft erwartet. Von der Wegbeschreibung zum Campus bis hin zum Studentenleben möchten wir Ihnen helfen, sich schnell einzuleben.
Campusleben
ÖH Salzburg: Die ÖH ist die offizielle Studentenvereinigung der FH Salzburg, die alle Studierenden der FH über ihre Dienstleistungen informiert. Auf der Instagram-Seite der ÖH FH Salzburg finden Sie die neuesten Veranstaltungen und Aktivitäten.
ESN Salzburg: Hier können Sie mit Tausenden von internationalen Studierenden in Kontakt treten, die an den verschiedenen Universitäten in Salzburg studieren.
Arbeiten und Studieren
Ihre Möglichkeit, als Nicht-Österreicher*in in Österreich zu arbeiten, hängt von der Art Ihrer Aufenthaltsgenehmigung ab.
Wenn Sie Staatsbürger der EU oder des EWR sind, lesen Sie bitte die Bestimmungen zum Arbeiten in Österreich, die hier aufgeführt sind: https://www.migration.gv.at/en/types-of-immigration/mobility-within-the-eu/
Wenn Sie Staatsangehöriger eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Landes sind und eine Aufenthaltsgenehmigung für Studierende besitzen, gelten Sie als „vorübergehend Aufenthaltsberechtigter”. Bitte lesen Sie die Details zu den Genehmigungen und Einschränkungen in Bezug auf das Arbeitsrecht hier: https://www.migration.gv.at/en/types-of-immigration/temporary-residence/
Das sagen unsere Studierenden

Wenn Sie noch Fragen haben, lesen Sie bitte die FAQs für internationale Bewerber*innen. Ansonsten können Sie sich gerne an unsere Studienberatung wenden: study@fh-salzburg.ac.at.