FAQs für Internationale Bewerber*innen

Haben Sie Fragen zu Ihrer Bewerbung, zu einem Studiengang oder zur Ankunft in Salzburg?

Da sind Sie nicht allein! Wir haben Antworten auf die am häufigsten gestellt Fragen von internationalen Bewerber*innen gesammelt.

Bewerbung an der FH Salzburg

Studierende, die ihr Diplom oder ihren Abschluss außerhalb der EU erworben haben, können sich für einen Start im Wintersemester vom 30. Oktober bis 1. April bewerben. (Ausnahme: Für den Studiengang Human-Computer Interaction HCIE-M endet die Bewerbungsfrist am 28. Februar.)

Für den Sommersemester-Start des Studienganges Gesundheits- & Krankenpflege gelten gesonderte Bewerbungsfristen. Diese finden Sie unter: Termine & Fristen | Gesundheits- & Krankenpflege (Bachelor) | FH Salzburg

Für Nicht-EU-Bewerber:innen gilt: Alle erforderlichen Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden – beglaubigt, legalisiert und übersetzt.
Nach Ablauf der Frist eingereichte Unterlagen werden nicht berücksichtigt.

Falls Ihre Dokumente übersetzt, apostilliert und/oder legalisiert werden müssen, hat dies vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu erfolgen und die Unterlagen müssen fristgerecht eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Internationale Bewerber*innen

Für Bewerber:innen, die ihren Abschluss innerhalb der EU erworben haben, finden Sie die jeweils geltende Bewerbungsfrist direkt auf der Seite „Termine und Fristen“ des entsprechenden Studiengangs.

Die Studiengebühren sind für alle Studierenden der FH Salzburg gleich, unabhängig vom Studiengang und unabhängig davon, aus welchem Land die Studierenden kommen. (Ausnahme: Für die Joint Master Applied Image and Signal Prcoessing und Human-Computer Interaction können doppelte Studiengebühren erhoben werden, da man an der FH Salzburg und an der Universität Salzburg inskribiert ist.)

Die FH Salzburg erhebt Studiengebühren in Höhe von 363 € pro Semester. Dieser Betrag ist zu Beginn des Studiums zu entrichten (die Zahlungsfrist ist in der Studienbeitragsrichtlinie der FH Salzburg festgelegt).

Zusätzlich ist der gesetzlich vorgeschriebene ÖH-Beitrag in Höhe von ca. 26,20 € pro Semester zu bezahlen (Betrag für das Studienjahr 2025/2026; der Beitrag erhöht sich geringfügig jedes Jahr).
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Österreichischen Hochschüler:innenschaft (ÖH).

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der FH Salzburg zu Studiengebühren und Stipendien.
 

Informieren Sie sich in der österreichischen nationalen Stipendiendatenbank für Stipendien in Österreich:
www.grants.at

Prüfen Sie außerdem, ob Sie für diese zusätzlichen Stipendienmöglichkeiten infrage kommen.

Wenn das Bewerbungsportal auf Grundlage der von Ihnen angegebenen Informationen feststellt, dass Sie eine Studiengebührenkaution bezahlen müssen, ist diese Zahlung erforderlich, damit Ihre Bewerbung eingereicht und geprüft werden kann. Bewerbungen, für die die Kaution nicht bezahlt wurde, werden nicht im System zur Prüfung freigegeben.

Die FH Salzburg erhebt von Studieninteressierten mit einer Vorbildung aus einem Drittstaat (alle Länder außer der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz) eine Kaution auf die Studiengebühr.
Dies gilt nicht für Interessierte an Joint-Study-Programmen (z. B. Human-Computer Interaction oder Applied Image and Signal Processing), die gemeinsam mit der Paris-Lodron-Universität Salzburg eingerichtet wurden.

Studienwerber:innen, die ihr Studium an der FH Salzburg aufnehmen, wird die Kaution auf die Studiengebühr des ersten Semesters angerechnet (Studiengebühr und ÖH-Beitrag).
Wird das Studium nicht aufgenommen, wird die Kaution rückerstattet.

Alle weiteren Regelungen finden Sie in der Richtlinie zur Kaution auf die Studiengebühr [PDF].

Der Unterschied zwischen Vollzeit- und berufsbegleitenden Studiengängen liegt im zeitlichen Rahmen, in dem die Lehrveranstaltungen während des Semesters stattfinden. 

Bei berufsbegleitenden Studiengängen sind die Unterrichtszeiten berufskompatibel gestaltet, Unterricht findet geblockt und/oder an den Wochenrandzeiten statt. 

Der Arbeitsaufwand (Workload) ist in beiden Fällen gleich und entspricht einem Vollzeitstudiengang. Auch ein berufsbegleitender Studiengang dauert 6 Semester (Bachelor, 180 ECTS) bzw. 4 Semester (Master, 120 ECTS). Die Studiendauer verlängert sich nicht durch die Wahl eines berufsbegleitenden Studienmodells.

Ein paar Beispiele: Der Studiengang Innovation and Management in Tourism wird berufsbegleitend angeboten. In diesem Programm finden Lehrveranstaltungen geblockt statt -  im dt. Modell Montag bis Mittwoch, im englischen Modell von Montag bis Donnerstag. An den anderen Wochentagen findet kein Unterricht statt. Bei Betriebswirtschaft ist der Unterricht beispielsweise geblockt Freitagnachmittag und Samstag ganztägig, dafür hat man an den anderen Wochentagen Zeit, um einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Dies ermöglicht es Studierenden, neben dem Studium einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen, idealerweise im eigenen Fachbereich.

Vollzeitstudiengänge haben Lehrveranstaltungen zu unterschiedlichen Zeiten während der Woche, in der Regel von Montag bis Freitag und teilweise auch am Samstag. (abhängig vom Studiengang, Semester und Studienjahr; Änderungen pro Semester sind möglich). Informationen zu den konkreten Unterrichtszeiten Ihres Wunschstudienganges finden Sie direkt beim gewählten Studiengang.

Unabhängig davon, ob Sie zu einem Vollzeit- oder berufsbegleitenden Studiengang zugelassen werden, berechtigt eine Inskription an der FH Salzburg dazu, einen österreichischen Aufenthaltstitel „Studierender“ zu beantragen.

Zulassungsvoraussetzungen

Dies hängt von dem Land ab, in dem die Dokumente ausgestellt wurden (unabhängig davon, in welchem Land Sie sich derzeit aufhalten). Je nach Ausstellungsland sind die Unterlagen:

  • von jeglicher Beglaubigung befreit
    (müssen jedoch amtlich übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch vorliegen), oder
  • mit einer Apostille zu versehen, oder
  • vollständig diplomatisch zu beglaubigen.

Bitte informieren Sie sich auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Bildung, welche der oben genannten Optionen für Ihre Unterlagen zutrifft.

Leider nein. Bewerber*innen, deren Unterlagen eine Legalisierung erfordern, müssen diese vor der Einreichung der Bewerbung an der FH Salzburg vollständig erledigen.

Bewerbungen, bei denen die erforderliche Legalisierung fehlt, werden nicht geprüft oder berücksichtigt.

Wir können die Zulassung eines Studierenden nicht im Voraus prüfen. Alle Zugangsvoraussetzungen sind jedoch online verfügbar, sodass Sie selbst einschätzen können, ob Sie sich bewerben können.

Bitte sehen Sie sich die Seiten „Zugangsvoraussetzungen“ und „Bewerbung und Zulassung“ für die Anforderungen des Studiengangs an, für den Sie sich interessieren.

Sobald Sie sich innerhalb der gültigen Bewerbungsfrist über unser Online-Bewerbungsportal beworben und alle notwendigen Unterlagen hochgeladen haben, prüfen wir diese gerne im Detail und informieren Sie zeitnah, ob Sie die Zugangsvoraussetzungen für Ihren Wunschstudiengang erfüllen.

Die FH Salzburg stellt keine bedingte Zulassung aus. Für Studierende, die ein Studium in einem Land außerhalb der EU absolviert haben oder gerade abschließen, müssen Bewerbung und alle Unterlagen vollständig bis zur Bewerbungsfrist eingereicht werden. Nach Ablauf der Frist können keine zusätzlichen Unterlagen nachgereicht werden (z. B. Diplom, Abschlusszeugnis oder Transcript)

Allgemeine Zulassungsvoraussetzung für Masterstudiengänge an der FH Salzburg ist der erfolgreiche Abschluss eines anerkannten Bachelorstudiums (mindestens 180 ECTS-Punkte, Studiendauer von mindestens drei Jahren) in einem fachlich einschlägigen Studienbereich.

Ein Higher National Diploma (HND) aus Nigeria wird in Österreich nicht als gleichwertig mit einem Bachelorabschluss anerkannt. Daher ist eine direkte Zulassung zu einem Masterstudium mit einem HND nicht möglich.

Mögliche Wege:

  • Absolvierung eines Bachelorstudiums in Österreich (oder einem anderen europäischen Land) in einem verwandten Fachbereich, z. B. Informationstechnologie, Informatik oder Multimedia.
  • In Einzelfällen können Überbrückungs- oder Anerkennungsverfahren in Betracht kommen, insbesondere wenn bereits umfangreiche Berufserfahrung und weitere akademische Qualifikationen vorliegen. Dies erfordert jedoch stets eine individuelle Prüfung durch die jeweilige Hochschule.

Die Sprachvoraussetzungen hängen vom Studiengang ab, für den Sie sich bewerben.
Die Mindestanforderung ist ein Sprachniveau B2; in manchen Fällen wird ein C1-Niveau verlangt (in Englisch oder Deutsch oder in beiden Sprachen, je nach Studiengang).

Bitte beachten Sie die spezifischen Zulassungsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs für genaue Informationen.

Mehr Infos zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen.

Bitte prüfen Sie unter den folgenden Links den Abschnitt „English Language Skills“ bzw. „German Language Skills“, um Informationen zu den anerkannten Sprachtests und erforderlichen Punktzahlen zu erhalten:

Sprachliche Zugangsvoraussetzungen

Wenn aus Ihrer Bewerbung hervorgeht, dass Sie englische*r Muttersprachler*in sind oder wenn durch ein Medium-of-Instruction-Zertifikat nachgewiesen wird, dass Sie Ihre Schul- oder Hochschulausbildung (High School oder Bachelor) auf Englisch abgeschlossen haben, ist es nicht notwendig, Ihr Englischniveau gesondert nachzuweisen.

Bitte beachten Sie jedoch, dass „in begründeten Einzelfällen die Bewertung der Sprachkenntnisse durch das zuständige Studienprogramm im Rahmen des Zulassungsverfahrens erfolgen kann.“

Daher kann es sein, dass das Programm Sie auffordert, zusätzliche Sprachtests zu absolvieren, falls aus Ihrer Bewerbung nicht eindeutig hervorgeht, dass Sie die Anforderungen erfüllen.

Unabhängig von der Unterrichtssprache des Studiengangs werden Dokumente in Englisch oder Deutsch akzeptiert.
Offizielle Dokumente wie Diplom oder Abschlusszeugnis und das zugehörige Transcript sollten amtlich ins Deutsche oder Englische übersetzt werden.

Zusätzlich zur amtlichen Übersetzung müssen Ihr Transcript und Ihr Abschlusszeugnis gegebenenfalls mit einer Apostille oder einer vollständigen diplomatischen Legalisierung versehen sein.

Um festzustellen, ob Ihre Dokumente eine Apostille oder Legalisierung benötigen, siehe bitte:

Ankunft in Österreich und an der FH Salzburg

Ob Sie ein österreichisches Visum und/oder eine österreichische Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit (welchem Pass Sie besitzen) und von der Dauer Ihres Studiums an der FH Salzburg ab (ein Semester? ein Jahr? drei Jahre?).

Um herauszufinden, welches Visum oder welche Aufenthaltserlaubnis erforderlich ist, und für Details zum Antragsverfahren für die Einreise in die Republik Österreich, besuchen Sie bitte:
https://oead.at/en/to-austria/entry-and-residence

  • Die Studierenden sind dafür verantwortlich, sich für die Dauer ihres Studiums an der FH Salzburg selbst eine Unterkunft zu organisieren.
  • Die Unterbringung und Vermietung von Unterkünften wird von privaten Organisationen und Personen in der gesamten Region verwaltet. Die FH Salzburg bietet selbst keine Unterkünfte an.
  • Nach erfolgreicher Bewerbung und Zulassung an der FH Salzburg erhalten die Studierenden detaillierte Informationen zu den Möglichkeiten der studentischen Unterbringung.
  • Bitte beachten Sie, dass es auf vielen Websites für private Wohnungsanzeigen zahlreiche Betrugsversuche gibt. Nachfolgend finden Sie einige hilfreiche Tipps. 

Mehr Informationen

ÖH Salzburg: Dies ist die offizielle Studierendenvertretung der FH Salzburg und beschreibt die Dienstleistungen, die sie allen Studierenden der FH anbietet. Schauen Sie unbedingt auf der Instagram-Seite der ÖH FH Salzburg vorbei, um über aktuelle Veranstaltungen und Aktivitäten informiert zu bleiben.  page for the latest events and activities. 

ESN Salzburg: Hier kannst du dich mit den tausenden internationalen Studierenden vernetzen, die an den verschiedenen Universitäten in Salzburg studieren.

Deine Möglichkeit, als Nicht-Österreicher*in in Österreich zu arbeiten, hängt von der Art deines Aufenthaltstitels ab.

Wenn du Staatsbürger*in eines EU- oder EWR-Landes bist, informiere dich bitte über die geltenden Regelungen zur Arbeitsaufnahme in Österreich, die hier beschrieben sind: https://www.migration.gv.at/en/types-of-immigration/mobility-within-the-eu/ 

Wenn du Staatsbürger*in eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Landes bist und über einen Studienaufenthaltstitel verfügst, giltst du als „vorübergehend aufenthaltsberechtigt“. Bitte informiere dich hier über die entsprechenden Genehmigungen und Einschränkungen im Arbeitsrecht: https://www.migration.gv.at/en/types-of-immigration/temporary-residence/