Zugangsvoraussetzungen & Bewerbung

Zugangsvoraussetzungen:

§ 9 Abs 7 FHG: Voraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschullehrgang mit Masterabschluss ist ein abgeschlossener facheinschlägiger Fachhochschul-Bachelorstudiengang, der Abschluss eines anderen fachlich in Frage kommenden Studiums mindestens desselben hochschulischen Bildungsniveaus an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung oder ein im Curriculum des Hochschullehrganges definiertes Studium mit mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten und eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung. Wenn es das Curriculum erfordert, können weitere Voraussetzungen vorgesehen werden. Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Das Kollegium kann festlegen, welche dieser Ergänzungsprüfungen Voraussetzung für die Ablegung von im Curriculum des Hochschullehrganges vorgesehenen Prüfungen sind.

Zugangsberechtigt sind somit:
  • Absolvent*innen eines Bachelor-Studiengangs für Hebammen oder
  • einer Hebammenakademie bzw. einer gleichwertigen (somit postsekundär, Stufe EQR 6) staatlich anerkannten in- oder ausländischen Ausbildung als Hebamme, die die Anforderungen der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. Nr. 255/22, erfüllt plus dem Nachweis wissenschaftlicher Kompetenzen im Umfang von 10 ECTS außerhalb des Regelcurriculums oder
  • Absolvent*innen eines Bachelorstudiums, welches mindestens 90 für ein Bachelorstudium Hebammen fach-einschlägige ECTS beinhaltete. Die auf 180 ECTS fehlenden ECTS können aus einer nicht-postsekundären Hebammenschule bzw. -ausbildung bzw. der facheinschlägigen Berufspraxis stammen.

Zusätzlich zu den genannten Bildungsabschlüssen ist eine mehrjährige (d.h. mind. zweijährige) einschlägige Berufserfahrung in einem Kernbereich der Hebammenarbeit nachzuweisen.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level C1 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Um die internationale Vergleichbarkeit mit ordentlichen Masterstudiengängen sichtbar zu machen, wurde das außerordentliche Masterstudium Hebammenwissenschaft - Salutophysiologie durch die deutsche Agentur AHPGS - Akkreditierungsagentur im Bereich Gesundheit und Soziales einer freiwilligen Akkreditierung unterzogen. Mit dieser unabhängigen Begutachtung unterstreichen wir unseren Anspruch an Qualität, Transparenz und internationale Anerkennung.

Aufnahmeverfahren

Online Bewerbung (www.fh-salzburg.ac.at/onlinebewerbung) und Upload folgender Dokumente:

  • Motivationsschreiben
  • Abschlusszeugnis der relevanten Ausbildung oder Zeugnis bisheriger Studien (Bachelordiplom oder Vergleichbares)
  • Nachweis der mehrjährigen Berufserfahrung (Arbeitsnachweis oder Versicherungsnachweis)
  • Lebenslauf
  • Reisepass 

Nach Abschluss der Bewerbungsfrist erfolgt eine Verständigung aller Bewerber*innen über den weiteren Ablauf.
Übersteigt die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen die verfügbaren Studienplätze, werden Aufnahmegespräche durchgeführt.

Noch Fragen? Hier bekommen Sie die Antworten:

Porträt von: Wechselberger Christina
Christina Wechselberger
Mitarbeiterin Departmentoffice
Department Gesundheitswissenschaften
Standort: Campus Urstein
Raum: Wissenspark Hilfswerk, 2. OG, Stiege 19/3
T: +43-50-2211-1404
E: christina.wechselberger@fh-salzburg.ac.at