Zugangsvoraussetzungen

Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang Radiologietechnologie können die Zugangsvoraussetzungen wie folgt erfüllen:

Allgemeine Hochschulreife (z.B. durch Matura oder deutsche Hochschulreife)

Studieren ohne Matura oder deutscher Hochschulreife

a) Studienberechtigungsprüfung

Der Studiengang Radiologietechnologie ist der Studienrichtungsgruppe "Naturwissenschaftliche Studien" zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe die Pflichtfächer schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Mathematik 2, Biologie 1 sowie ein Wahlfach (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs).

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Allgemeine Informationen zum Zugang mit beruflicher Qualifikation wie beispielsweise einem facheinschlägigen Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

Als  einschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelor Radiologietechnologie zählen beispielsweise

  • Lehrabschluss EDV-Kaufmann/-kauffrau, Medizinproduktekaufmann/-kauffrau, Informationstechnolog*in, Kommunikationstechniker*in, Mechatroniker*in, Physiklaborant*in.  Zusatzprüfungen Deutsch, Englisch 2, Mathematik 1 und Biologie
  • Diplom im gehobenen Dienst für Gesundheits- & Krankenpflege, Zusatzprüfungen Englisch 2, Mathematik 1 und Physik 1
  • Abgeschlossene Ausbildung im Medizinisch-technischen Fachdienst, Zusatzprüfungen Englisch 2,  Mathematik 1 und Physik 1
  • Abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachassistenz, Zusatzprüfungen Englisch 2, Mathematik 1 und Physik 1
  • Abschluss facheinschlägiger berufsbildender mittlerer Schule (BMS):
    • Fachschule für technische Berufe (drei- oder vierjährig). Zusatzprüfungen Deutsch, Englisch 2 und Biologie
    • Fachschule für Sozialberufe (zwei- oder dreijährig).  Zusatzprüfungen Deutsch, Englisch 2 und Mathematik 1

Die Zusatzprüfungen sind bis Studienbeginn (Stichtag 31.10.) nachzuweisen. Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

c) Deutsche Fachhochschulreife

Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelor Radiologietechnologie gilt die Deutsche Fachhochschulreife "Sozialwesen" oder „Technik“ dann, wenn auch eine einschlägige berufliche Qualifikation erworben wurde.

Für den Bereich „Sozialwesen“ ist die Zusatzprüfung Physik 1, für den Bereich „Technik“ die Zusatzprüfung Biologie zu absolvieren und bis Studienbeginn (Stichtag 31.10.) nachzuweisen.

Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Infektionsschutz-Anforderungen

Gemäß einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates ist es in den Salzburger Landeskliniken (und auch in vielen anderen Krankenhäusern in Österreich) für alle im klinischen Bereich tätigen Personen notwendig, die Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Windpocken) und Hepatitis-B nachzuweisen - das gilt auch für Praktikant*innen der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge der FH Salzburg.

Der Nachweis muss vor Antritt des ersten Praktikums in Form eines positiven Antiköper-Titer oder nachgewiesener zweimaliger Impfung erbracht werden, um die für das Studium notwendigen Praktika absolvieren zu können.

Das Fehlen der vorgeschriebenen Immunitäten kann zur Ablehnung der Aufnahme beim Praktikumsgeber führen und dadurch eine erhebliche Verlängerung der Ausbildungsdauer bis hin zum Nichtabschluss des Studiums wegen mangelnder Praktikumsabsolvierung verursachen.

Erste-Hilfe-Kurs

Zudem ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden nachzuweisen, welcher zu Studienbeginn nicht älter als 12 Monate sein darf. Bei Fehlen eines entsprechenden Nachweises bei Studienantritt sind die fehlenden Kompetenzen durch Absolvieren eines am Studiengang (kostenlos) angebotenen Kurses bis Ende des ersten Studiensemesters nachzuholen.

Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-1023 oder -1022 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at.

* Inhalte vorbehaltlich laufender Studiengangsaktualisierungen, Tippfehler und Irrtümer (Stand  27.07.2023)