Zugangsvoraussetzungen

Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang Ergotherapie können die Zugangsvoraussetzungen wie folgt erfüllen:

Allgemeine Hochschulreife (z.B. durch Matura oder deutsche Hochschulreife)

Studieren ohne Matura oder deutscher Hochschulreife

a) Studienberechtigungsprüfung

Der Studiengang Ergotherapie ist der Studienrichtungsgruppe "Medizinische und veterinärmedizinische Studien" zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe die Pflichtfächer schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Biologie 1 sowie zwei Wahlfächer (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs).

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Allgemeine Informationen zum Zugang mit beruflicher Qualifikation wie beispielsweise einem facheinschlägigen Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

Als einschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelor Ergotherapie zählen beispielsweise

  • Lehrabschluss Orthopädietechniker*in, Gewerbliche*r Masseur*in
  • Abschluss facheinschlägiger berufsbildender mittlerer Schule (BMS): Fachschule für Biomedizin- und Gesundheitstechnik, Diplom in der Gesundheits- und Krankenpflege (mindestens dreijährig) oder Schule für Sozialbetreuungsberufe (mindestens dreijährig)
  • Abgeschlossene Ausbildung als Medizinische Fachassistenz.

Zu den genannten beruflichen Qualifikationen (Lehrabschluss, Ausbildung, berufsbildende mittlere Schule) sind die Zusatzprüfungen Deutsch und Englisch 2 zu absolvieren. Die Zusatzprüfungen sind bis Studienbeginn (Stichtag 30.10.) nachzuweisen.

Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

c) Deutsche Fachhochschulreife

Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelor Ergotherapie gilt die Deutsche Fachhochschulreife "Gesundheit" oder „Sozialwesen“ dann, wenn auch eine einschlägige berufliche Qualifikation erworben wurde.

In diesem Fall sind keine Zusatzprüfungen zu absolvieren.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Infektionsschutz-Anforderungen

Gemäß einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates ist es in den Salzburger Landeskliniken (und auch in vielen anderen Krankenhäusern in Österreich) für alle im klinischen Bereich tätigen Personen notwendig, die Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Windpocken) und Hepatitis-B nachzuweisen - das gilt auch für Praktikant*innen der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge der FH Salzburg.

Masern-Mumps-Röteln-Varizellen

  • 2 vollständige im Impfpass nachgewiesene Impfungen gegen MMRV oder
  • ein positiver Antikörpernachweis gegen diese Krankheiten.

Hepatitis B

  • Wenn Sie die Grundimmunisierung (3 Impfungen: 0 - 1 - 6/12) oder ggf. Auffrischungsimpfungen haben, benötigen wir einen aktuellen Hep.B-Antikörper-Titer.
  • Sollten Sie noch keine komplette Grundimmunisierung haben, sind zumindest 2 Impfungen, innerhalb der letzten 6 Monate nachzuweisen (Titer erst nach der kompletten Grundimmunisierung nötig).

Das Fehlen der vorgeschriebenen Immunitäten kann zur Ablehnung der Aufnahme beim Praktikumsgeber führen und dadurch eine erhebliche Verlängerung der Ausbildungsdauer bis hin zum Nichtabschluss des Studiums wegen mangelnder Praktikumsabsolvierung verursachen.

Erste-Hilfe-Kurs

Zu erbringen ist der Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs bei einem anerkannten Anbieter im Ausmaß von mindestens 16 Stunden. Das Ende dieses Kurses darf zum Zeitpunkt des Studienantritts nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Alternativ kann auch der Nachweis über die aufrechte Berechtigung zur Ausübung der Tätigkeit als Rettungssanitäter erbracht werden.

Bei Fehlen eines entsprechenden Nachweises bei Studienantritt sind die fehlenden Kompetenzen durch Absolvieren des am Studiengang angebotenen kostenlosen Vorbereitungskurses bis Ende des zweiten Studiensemesters nachzuholen. 

Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-2211 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at.

* Inhalte vorbehaltlich laufender Studiengangsaktualisierungen, Tippfehler und Irrtümer (Stand 26.07.2023)