Bewerber*innen für den Bachelorstudiengang Gesundheits- & Krankenpflege können die Zugangsvoraussetzungen wie folgt erfüllen:

Allgemeine Hochschulreife (z.B. durch Matura oder deutsche Hochschulreife)

Studieren ohne Matura oder deutscher Hochschulreife

a) Studienberechtigungsprüfung

Der Studiengang Gesundheits- & Krankenpflege ist der Studienrichtungsgruppe "Medizinische und veterinärmedizinische Studien" zugeordnet. An der FH Salzburg umfasst die Studienberechtigungsprüfung dieser Studienrichtungsgruppe die Pflichtfächer schriftliche Arbeit über ein allgemeines Thema (Deutsch), Englisch 2, Biologie sowie zwei Wahlfächer (aus dem Curriculum des Bachelorstudiengangs).

Allgemeine Informationen zur Studienberechtigungsprüfung, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

b) Facheinschlägige berufliche Qualifikation mit Zusatzprüfungen

Allgemeine Informationen zum Zugang mit beruflicher Qualifikation wie beispielsweise einem facheinschlägigen Lehrabschluss oder berufsbildender mittlerer Schule, deren Ablauf, notwendige Voraussetzungen und Prozess der Zulassung können Sie hier nachlesen.

Als einschlägige berufliche Qualifikation für den Bachelor Gesundheits- & Krankenpflege zählen beispielsweise

  • Diplom über die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der allgemeinen oder psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Kinder- und Jugendlichenpflege
  • Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung im medizinisch-technischen Fachdienst
  • Diplom über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Sozialfachbetreuer*in
  • Berufsberechtigung in der Pflegefachassistenz

In diesen Fällen sind Zusatzprüfungen in Deutsch und Englisch 2 zu absolvieren und vor Eintritt in das 2. Studienjahr nachzuweisen.

Pflegefachassistent*innen können ins 3. Semester des Bachelorstudiums aufgenommen werden, wenn zumindest 80% der Inhalte und das gesamte Praktikum des ersten Semesters nachgewiesen werden. Für den Erwerb dieser Kenntnisse bietet das BFI Salzburg für Pflegefachassistent*innen einen berufsbegleitenden Lehrgang an. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: BFI Lehrgang "Von der Pflegefachassistenz zum Bachelor"

  • Berufsberechtigung in der Pflegeassistenz

In diesem Fall sind Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch 2 und Biologie zu absolvieren und vor Eintritt in das 2. Studienjahr nachzuweisen.

  •  Lehrabschluss Augenoptiker*in, Bandagist*in, Drogist*in, Masseur*in, Orthopädietechniker*in

Zu den genannten Lehrabschlüssen sind die Zusatzprüfungen Deutsch, Englisch 2 und Biologie zu absolvieren und vor Eintritt in das 2. Studienjahr nachzuweisen.

  • Fachschule für Sozialbetreuungsberufe (zwei- oder dreijährig)

Zur genannten berufsbildenden mittleren Schule sind Zusatzprüfungen in Deutsch, Englisch 2 und Biologie zu absolvieren und vor Eintritt in das 2. Studienjahr nachzuweisen.

Mehr Informationen zu den Zusatzprüfungen können Sie hier nachlesen.

c) Deutsche Fachhochschulreife

Als Zugangsvoraussetzung für den Bachelor Gesundheits- & Krankenpflege wird auch die Deutsche Fachhochschulreife „Gesundheit“ oder „Sozialwesen" anerkannt, wenn auch eine einschlägige berufliche Qualifikation erworben wurde.

In diesem Fall sind keine Zusatzprüfungen zu absolvieren.

Sprachkenntnisse

Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sprachkenntnisse entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachweisen.

Auf Nachfrage sind zudem Sprachkenntnisse Englisch entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen Level B2 nachzuweisen. Gilt nicht für österreichische und deutsche Bewerber*innen, deren Qualifikation im Zuge der Reifeprüfung als nachgewiesen gilt.

Infektionsschutz-Anforderungen

Gemäß einer Empfehlung des Obersten Sanitätsrates ist es in den Salzburger Landeskliniken (und auch in vielen anderen Krankenhäusern in Österreich) für alle im klinischen Bereich tätigen Personen notwendig, die Immunität gegen Masern, Mumps, Röteln sowie Varicellen (Windpocken) und Hepatitis-B nachzuweisen - das gilt auch für Praktikant*innen der gesundheitswissenschaftlichen Studiengänge der FH Salzburg.

Der Nachweis muss vor Antritt des ersten Praktikums in Form eines positiven Antiköper-Titer oder nachgewiesener zweimaliger Impfung erbracht werden, um die für das Studium notwendigen Praktika absolvieren zu können.

Das Fehlen der vorgeschriebenen Immunitäten kann zur Ablehnung der Aufnahme beim Praktikumsgeber führen und dadurch eine erhebliche Verlängerung der Ausbildungsdauer bis hin zum Nichtabschluss des Studiums wegen mangelnder Praktikumsabsolvierung verursachen.

Erste-Hilfe-Kurs

Zudem ist ein Erste-Hilfe-Kurs im Ausmaß von mindestens 16 Stunden nachzuweisen, welcher zu Studienbeginn nicht älter als 12 Monate sein darf.
Bei Fehlen eines entsprechenden Nachweises bei Studienantritt sind die fehlenden Kompetenzen durch Absolvieren eines am Studiengang (kostenlos) angebotenen Kurses bis Ende des ersten Studiensemesters nachzuholen.

Bei Fragen zur Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen wenden Sie sich gerne an das Team der Studienberatung unter +43 502211-1023 oder -1022 oder unter studienberatung@fh-salzburg.ac.at.

* Inhalte vorbehaltlich laufender Studiengangsaktualisierungen, Tippfehler und Irrtümer (Stand 13.01.2023)

Tipp für Um-/Quereinsteiger*innen:

Das FH-Studium Gesundheits- & Krankenpflege wurde in die PGS-Stiftung (Salzburger Arbeitsstiftung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialberufe) mitaufgenommen. Das bedeutet, dass Menschen, die sich umorientieren und den Pflegeberuf ergreifen möchten, unterstützt und finanziell gefördert werden. Alle Infos dazu unter https://pgs-salzburg.at/